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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umwandlung von befristet in unbefristet

G
gwm2605
Jan 2018 bearbeitet

Eine Person wurde von befristet in unbefristet gesetzt. Der Betriebsrat wurde nicht informiert. Was für Möglichkeiten hat der Betriebsrat ?Kann er verlangen das die Unbefristung zurückgenommen wird. Erst eine Anhörung stattfinden muss ?

88402

Community-Antworten (2)

C
Challenger

20.01.2018 um 02:41 Uhr

Zitat : Kann er verlangen das die Unbefristung zurückgenommen wird.

Ja, der BR kann. Aber man sollte nicht gleich mit der Keule kommen, denn Leidtragender wäre letztlich vielleicht der Arbetnehmer. Aber ihr solltet trotzdem dem AG aufgeben, die Unterrichtung nach § 99 BetrVG nachzuholen.

§ 101 BetrVG - Zwangsgeld - Führt der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 ohne Zustimmung des Betriebsrats durch oder hält er eine vorläufige personelle Maßnahme entgegen § 100 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 aufrecht, so kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben. Hebt der Arbeitgeber entgegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die personelle Maßnahme nicht auf, so ist auf Antrag des Betriebsrats vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass der Arbeitgeber zur Aufhebung der Maßnahme durch Zwangsgeld anzuhalten sei. Das Höchstmaß des Zwangsgeldes beträgt für jeden Tag der Zuwiderhandlung 250 Euro.

C
Columbus1

20.01.2018 um 10:11 Uhr

Es ist so wie Challenger schreibt. Ich würde da jetzt auch nicht so auf den Putz hauen. Im Prinzip ist ein unbefristeter Vertrag doch auch ein Ziel der BR Arbeit.... Weißt den AG doch einfach nochmal auf eure Rechte hin..

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