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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mehr Stunden geschrieben als tatsächlich gearbeitet

J
Jazz83
Jan 2018 bearbeitet

Meine Freundin arbeitet(e) als Haushaltshilfe bei einer mobilen Pflegestation. Sie bekommt vorgegeben zu welchen Patienten sie an den Arbeitstagen fahren muss. Am Telefon fragte sie eine ihrer Patientinnen, ob es in Ordnung wäre, wenn sie am nächsten Tag kommt und ihre Pflicht erledigt. Und es war für die Patientin Ok. Im Geschäft sagte sie das jedoch nicht. Nun hat sie die fristlose Kündigung bekommen wegen 1x Arbeitszeit nicht geleistete Arbeitszeit geschrieben, (Hat Arbeitszeit aber am nächsten Tag geleistet)

IST DAS RECHTLICH RICHTIG ODER KANN SIE DAGEGEN WAS MACHEN?

1.09208

Community-Antworten (8)

C
Challenger

19.01.2018 um 02:27 Uhr

Zitat : Am Telefon fragte sie eine ihrer Patientinnen, ob es in Ordnung wäre, wenn sie am nächsten Tag kommt und ihre Pflicht erledigt. Und es war für die Patientin Ok.

Frage : War der nächste Tag arbeitsfrei, oder auch ein normaler Arbeitstag ?

K
krambambuli

19.01.2018 um 09:05 Uhr

Das wird das Gericht entscheiden müssen.

M
Matze

19.01.2018 um 10:05 Uhr

Kündigungsschutzklage sollte sie zügig einreichen. Dennoch überlegen, ob der Arbeitgeber der richtige ist. Fristlose Kündigung heißt immer, der Arbeitgeber will die Angestellte mit allen Mitteln loswerden...

C
celestro

19.01.2018 um 10:20 Uhr

"Fristlose Kündigung heißt immer, der Arbeitgeber will die Angestellte mit allen Mitteln loswerden..."

Wie kommst Du denn auf die Idee ?

T
Tulpe

19.01.2018 um 10:34 Uhr

Das ist schwer, erstens hätte sie den AG Informieren müssen, zweitens hätte sie die Std am nächsten Tag schreiben müssen. Falls Ihr etwas Pasiert wäre hätte sie die Std. geschrieben aber nicht geleistet. Das ist Arbeitszeitbetrug. Also nicht so einfach. Möglich wäre, wen das eine Übliche machart ist und die MA das öfters machen. Gruß

K
kratzbürste

19.01.2018 um 10:35 Uhr

Sonst wäre doch hier wohl eher eine Abmahnung fällig gewesen. ....

P
Pjöööng

19.01.2018 um 10:58 Uhr

Eines sollte hier klar sein: Der Arbeitgeber ist der Pflegedienst und nicht der Patient. Deshalb dürfen solche Absprachen nur mit dem Arbeitgeber getroffen werden. Solche eigenmächtigen Handlungen können durchaus einen geeigneten Grund für eine Kündigung darstellen. Ob zuvor eine Abmahnung notwendig ist mögen die Gerichte entscheiden.

"Dennoch überlegen, ob der Arbeitgeber der richtige ist." Andersherum wird wohl ein Schuh draus!

E
Erbsenzähler

19.01.2018 um 12:03 Uhr

Hat sie am anderen Tag die Arbeit zusätzlich gemacht ohne eine zeitliche Erfassung oder wieder abgerechnet???

Google mal nach Arbeitszeitbetrug! Das wird dann wohl der Kündigungsgrund sein. Der AG meint vielleicht: Wer das einmal gemacht hat macht das öfters. Somit will er auch auf die Schiene das das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN zerstört ist. Versehentlich kann es mal passieren, dass man etwas falsches dokumentiert. Etwas absichtlich nicht korrekt zu dokumentieren ist immer richtig Mist!!!

Wie lange ist die Dame da beschäftigt? (Stichwort: Verhältnismäßigkeit!)

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