Kündigung ansprechen
Darf ich bei eine Betriebsversammlung ein Kündigung, von uns wiedersprochen, ansprechen(ohne Namen und Daten zu nennen)? Hat das mit Datenschutz zu tun?
Community-Antworten (21)
17.01.2018 um 22:29 Uhr
gibt es bei Euch soviele Kündigungen, daß nicht sofort jeder weiß um wen es geht ?
18.01.2018 um 00:57 Uhr
Was ist vorAllem mit "Ansprechen" gemeint?
Willst Du einfach erählen:
... wir haben x Neueinstellungen zugestimmt, einer Kündigungsanhörung haben wir widerprochen, 75 Beförderungen haben wirzugestimmt ...
Oder willst Du erzählen: Bei einer Kündgungsanhörung hat uns der Arbeitgeber verschwiegen dass der betroffene Kollege wegen einer Krebserkrankung schwerbehindert ist ...
18.01.2018 um 09:17 Uhr
Natürlich kann auch das Thema Kündigung auf einer Betriebsversammlung besprochen werden.
18.01.2018 um 19:03 Uhr
Folgendes: Der betroffen Kollege sollte gekündigt werden wegen "schlechter Leistung" obwohl das nicht stimmt. Nach unsere Meinung der Kollege wurde sogar "gemobbt" weil er erzwungen wurde eine Aufgabe auszuüben die zu seine Fähigkeiten nicht passt. Wir haben sein Kündigung widersprochen nach §102 abs 3. Noch mal die Frage: Darf ich sein Fall (ohne Namen und Daten) auf einer BV ansprechen? Hat das mit Schweigepflicht zu tun? Datenschutz? DANKE.
18.01.2018 um 21:09 Uhr
Ohne Zustimmung des betroffenen Kollegen würde ich den Fall nicht ansprechen. § 102 Abs 2 Satz 5 BetrVG § 99 Abs 1 Satz 3 BetrVG § 82 Abs 2 Satz 3 BetrVG
18.01.2018 um 21:53 Uhr
Der Kollege weißt bescheid...er hat nichts dagegen.
19.01.2018 um 19:37 Uhr
Also kurz gesagt darf ich (mit Zustimmung des betroffenen Kollegen)...habe ich richtig verstanden?
20.01.2018 um 00:42 Uhr
Vielleicht solltet Ihr Euch die Zustimmung noch schriftlich geben lassen. Der Kommentar von Fitting zu § 83 BetrVG verweist in Randnummer 27 jedenfalls auf § 4a Abs 1 BDSG.
22.01.2018 um 17:13 Uhr
Nochmal, der MA teoretisch weiß nichts über sein Kündigung die wir wiedersprochen haben. Ich habe ihm aber heimlich darüber informiert. Ich hoffe dass jetzt den Fall noch verständlicher ist. Wenn ein Kollege davon nichts weißt darf ich trotzdem sein Fall (ohne Namen und Daten) auf einer BV ansprechen? Hat das mit Schweigepflicht zu tun? DANKE!
22.01.2018 um 17:36 Uhr
Sorry, das wird immer unverständlicher.
Bei Deinem Talent Dich auszudrücken würde ich mich nicht so sehr aufs Glatteis begeben wollen.
22.01.2018 um 18:20 Uhr
§102 abs 2 "Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören."
Der BR hat offiziell den betroffenen MA nicht gehört. Ich habe ihn nach unsere Entscheidung darüber informiert.Aber die andere BRM wissen nicht dass der MA darüber informiert wurde. Ich will wissen ob ich trotzdem auf einer BV sein Fall ansprechen darf(ohne Namen und Daten).
23.01.2018 um 21:49 Uhr
Im § steht zwar nur "soll", praktisch heißt das aber idR "muß".
Hier https://www.frag-einen-anwalt.de/Fehlverhalten-des-Betriebsrates--f246076.html ist ein Anwalt z.B. der Auffassung, daß ein regelmäßiger Verzicht auf die Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers eine schwere Pflichtverletzung des BR ist und seine Auflösung begründen kann.
vgl. https://youtu.be/TTDMyoq9dnA?list=PLlFvm_zPXEYevhrSqx1AsHREy6SdvC4WM
Wenn dem zu Kündigenden eine Aufgabe aufgedrückt wurde, der er nicht gewachsen war, wäre es doch das erste, mal einen Blick in den Arbeitsvertrag zu werfen, ob er überhaupt zu dieser Arbeit verpflichtet werden kann. Und den Arbeitsvertrag würde ich mir lieber vom AN als vom AG vorlegen lassen.
Bevor Du das in einer Betriebsversammlung ansprichst, solltest Du das erst einmal mit Deinen BR-Kollegen klären.
24.01.2018 um 01:40 Uhr
basilica, das was im Arbeitsvertrag steht wird nur selten den Inhalt des Arbeitsvertrages wiedergeben.
24.01.2018 um 20:25 Uhr
Aber die wichtigsten Punkte sollten schon schriftlich festgehalten sein, unter anderem eben auch "eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit" (§ 2 Absatz 1 Nr 5 Nachweisgesetz).
25.01.2018 um 10:56 Uhr
"basilica, das was im Arbeitsvertrag steht wird nur selten den Inhalt des Arbeitsvertrages wiedergeben."
Das sehe ich völlig anders. ;-)
25.01.2018 um 12:23 Uhr
Nur mal als Denkanstoß: Schaut doch mal in Eure Arbeitsverträge, was dort als Entgelt vereinbart ist...
Arbeitsverhältnisse werden gelebt und sind Änderungen unterworfen und deshalb wird der Blick in den Arbeitsvertrag häufig nicht verraten, wozu der Arbeitnehmer tatsächlich verpflichtet ist.
26.01.2018 um 00:59 Uhr
@ Pjöööng
Ich würde wirklich gerne sehen, wie Du einmal einfach einen Fehlr zugeben würdest. Und da Du ja immer so schön auf der Sprache herum reitest, einfach nur die Bitte ... les Dir Deinen Satz nochmal in Ruhe durch:
"basilica, das was im Arbeitsvertrag steht wird nur selten den Inhalt des Arbeitsvertrages wiedergeben."
;-) ;-) ;-)
P.S. Ich glaube ich weiß, was Du sagen wolltest ... aber Du hast es nicht gesagt (bzw. geschrieben).
26.01.2018 um 01:04 Uhr
Ach celestro, schon klar dass Du es nicht verstehen kannst.
Glaube mir, ich habe diesen Satz schon ganz absichtlich so geschrieben. Da muss man halt auch mal drüber nachdenken (können).
26.01.2018 um 10:37 Uhr
ich verstehe es ja ... der Satz ist Blödsinn. Du wolltest ausdrücken, daß die Arbeiten, die die Mitarbeiter verrichten, selten mit dem übereinstimmen, was im Arbeitsvertrag steht. Das sagt aber der Satz nicht aus.
26.01.2018 um 11:28 Uhr
Nö! Das wollte ich nicht ausdrücken.
26.01.2018 um 20:58 Uhr
Vermutlich wolltest Du sagen, daß regelmäßige Praxis sich zu soetwas wie einem Vertragsbestandteil entwickeln kann. Auch mündliche Vereinbarungen, daß der AN zusätzliche/andere Aufgaben übernimmt, sind gültiger Vertrag. Im Erfurter Kommentar steht unter § 2 NachwG Rn 15 (wichtig ist dort das "uU"):
"Je enger und je spezifischer die Tätigkeitsbeschreibung erfolgt, umso eingeschränkter ist uU das Direktionsrecht."
Verwandte Themen
Interessantes Abstimmungsergebnis - Richtige Formulierung des Beschlusses zur Kündigung?
ÄlterHeute ist bei uns folgendes passiert: Anhörung zur Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz nach § 102 BetrVG. Der AG bittet den Betriebsrat um Zustimmung zur Betriebsbedingten fr
Kündigung in Probezeit - andere Stelle im Arbeitsvertr. als ausgeübt werden soll
ÄlterHallo Forum, wir haben leider im Moment eine Kündigung einer Kollegin in der Probezeit vorliegen - das besondere daran ist das die Kollegin erst am 01.02.2018 bei uns im Haus angefangen hat. Als Grun
BV zur Zeiterfassung - was würdet Ihr machen?
ÄlterHallo zusammen! Der AG plan zum 01.01.2007 in unserer Firma eine elektronische Zeiterfassung einzuführen. Das hat er so auch dem Betriebsrat gesagt. Jetzt habe ich in unserer letzten Betriebsratssit
Arbeitsstd.-Betrug - was sollte BR unternehmen?
Älterich arbeite als (neues) BR-Mitglied in einer Jugendeinrichtung. Neulich habe ich durch Zufall festgestellt, dass ein langjähriger Mitarbeiter Stunden aufschreibt, die er aber nicht leistet. Seit diese
Gesundheitsgefahr z.B. Produktionsdämpfe - Wer kann uns da weiter helfen, wen kann man ansprechen?
ÄlterHallo,ich arbeite in der Tapetenproduktion ( Abteilung 18 AN )( Unternehmen 95 AN ) PVC Tapeten,die Produktionsdämpfe werden nur unzureichend abgesaugt und gelangen in die Raumluft.Es wird nicht genüg