Hallo Liebe BR-Kollegen,

wir haben gerade ein kniffliges Thema, wo wir etwas Rat benötigen.

Sachstand:

Bei uns soll ein neue Entgeltstruktur zum Sommer 18 entstehen und wir sind gerade dabei den Ist-Zustand aufzunehmen.
Bei Gesprächen mit unseren Verhandlungspartnern kam dann die Frage auf, ob wir Überhaupt rechtskräftig befugt wären, die zukünftige BV zu unterzeichnen.

Wir sind der Meinung, das dem so ist, wenn in der BV die Anschrift unsere Arbeitsstätte steht.

Die Gegenseite hat daran Zweifel da die Entgeltstruktur für die gesamte GmbH ausgehandelt werden soll.

Firmenstruktur:

GmbH mit Hauptsitz in Niedersachsen. Dort aktuell ein 3er BR (nach der Wahl - 5er BR)
Unsere Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Dort aktuell ein 3er BR ( nach der Wahl - 1er BR)
Eine weitere Stätte in Nordrhein-Westfalen (Dort kein BR)
Ein GBR ist noch nicht vorhanden, wir wissen aber das wir nach Paragraph 47 BetrVG einen errichten sollen.

Wie würdet ihr mit der Situation um gehen?