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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Entgeltstrucktur Aufgabe des Gesamtbetriebsrates?

S
SWAP-BR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Liebe BR-Kollegen,

wir haben gerade ein kniffliges Thema, wo wir etwas Rat benötigen.

Sachstand:

Bei uns soll ein neue Entgeltstruktur zum Sommer 18 entstehen und wir sind gerade dabei den Ist-Zustand aufzunehmen. Bei Gesprächen mit unseren Verhandlungspartnern kam dann die Frage auf, ob wir Überhaupt rechtskräftig befugt wären, die zukünftige BV zu unterzeichnen.

Wir sind der Meinung, das dem so ist, wenn in der BV die Anschrift unsere Arbeitsstätte steht.

Die Gegenseite hat daran Zweifel da die Entgeltstruktur für die gesamte GmbH ausgehandelt werden soll.

Firmenstruktur:

GmbH mit Hauptsitz in Niedersachsen. Dort aktuell ein 3er BR (nach der Wahl - 5er BR) Unsere Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Dort aktuell ein 3er BR ( nach der Wahl - 1er BR) Eine weitere Stätte in Nordrhein-Westfalen (Dort kein BR) Ein GBR ist noch nicht vorhanden, wir wissen aber das wir nach Paragraph 47 BetrVG einen errichten sollen.

Wie würdet ihr mit der Situation um gehen?

31808

Community-Antworten (8)

P
Pjöööng

17.01.2018 um 18:00 Uhr

"... da die Entgeltstruktur für die gesamte GmbH ausgehandelt werden soll."

Gibt es dafür einen echten Grund? Nur weil es der Arbeitgeber so will, reicht nicht.

S
SWAP-BR

17.01.2018 um 18:58 Uhr

Der Grund ist mehr Transparenz und Gerechtigkeit. Nach dem Grundsatz: „Gleiche Arbeit, gleiches Geld“.

P
Pjöööng

17.01.2018 um 19:09 Uhr

mehr Transparenz? Wieso ist ein unternehmensweites Entgeltsystem tarnsparenter als ein betriebsbezogenes?

mehr Gerechtigkeit? Da müsste man sich ersteinmal einigen, was "gerecht" bedeutet.

Ich kann in diesen "make love not war" Schlagworten nichts erkennen was es nicht möglich machen sollte es auf Betriebsebene zu regeln.

S
SWAP-BR

17.01.2018 um 19:27 Uhr

Aus unserer Sicht ist es schon gerecht 30 Jahre nach der Wende auch das Lohnniveau anzupassen.

H
hanselmeier

19.01.2018 um 19:45 Uhr

Hää?? Ist doch egal wo welche GmbH und wieviele..... Das ist was grundlegendes und sollte von einem BR kaum mehr gefragt werden müssen:

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung mitzubestimmen, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung, Anwendung und Änderung von Entlohnungsmethoden.

S
SWAP-BR

19.01.2018 um 22:03 Uhr

Entschuldigt bitte.

Ich hatte in der Frage vergessen zu erwähnen, ob es sinnvoll wäre bzw. rechtlich notwendig ist die BV vom GBR aushandeln zu lassen oder lieber jeder BR für sich?

Die Situation ist gerade diese: Die Entgeltstruktur wurde Anfang 2017 erstmalig angekündigt und sollte Sommer 17 abgeschlossen sein. Zudem Zeitpunkt gab es nur unseren BR. Das wir das dann aushandeln ist uns bewusst. Nun wurde ein weiter BR im Hauptsitz gegründet und die Struktur soll über die ganze GmbH gelten.

Ich hoffe das ist verständlicher :-)

H
hanselmeier

26.01.2018 um 16:40 Uhr

Naja, ihr wisst ja schon daß ihr einen GBR errichten "sollt" , nicht müsst. Überlegt es Euch gut - mehrere Wochen lang, ob das sinnvoll ist und wählt dann das für beide Sitze bessere Ding, also GBR ja oder nein.

Ebenso würde ich dann weiter verfahren, wobei ich bei dem Gehaltsding dazu tendiere daß jeder BR das selbst macht. Wenn etwas allgemeingültiges gelten soll, seid ihr ja schon in der guten Lage entsprechend mit dem AG zu verhandeln, denn er möchte ja die BV.

P
Pjöööng

26.01.2018 um 16:50 Uhr

Hanselmeier!

Schon mal ins BetrVG geschaut? Insbesondere § 47?

6! Setzen!

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