Erstellt am 17.01.2018 um 17:00 Uhr von Pjöööng
"... da die Entgeltstruktur für die gesamte GmbH ausgehandelt werden soll."
Gibt es dafür einen echten Grund? Nur weil es der Arbeitgeber so will, reicht nicht.
Erstellt am 17.01.2018 um 17:58 Uhr von SWAP-BR
Der Grund ist mehr Transparenz und Gerechtigkeit. Nach dem Grundsatz: „Gleiche Arbeit, gleiches Geld“.
Erstellt am 17.01.2018 um 18:09 Uhr von Pjöööng
mehr Transparenz? Wieso ist ein unternehmensweites Entgeltsystem tarnsparenter als ein betriebsbezogenes?
mehr Gerechtigkeit? Da müsste man sich ersteinmal einigen, was "gerecht" bedeutet.
Ich kann in diesen "make love not war" Schlagworten nichts erkennen was es nicht möglich machen sollte es auf Betriebsebene zu regeln.
Erstellt am 17.01.2018 um 18:27 Uhr von SWAP-BR
Aus unserer Sicht ist es schon gerecht 30 Jahre nach der Wende auch das Lohnniveau anzupassen.
Erstellt am 19.01.2018 um 18:45 Uhr von hanselmeier
Hää?? Ist doch egal wo welche GmbH und wieviele..... Das ist was grundlegendes und sollte von einem BR kaum mehr gefragt werden müssen:
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung mitzubestimmen, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung, Anwendung und Änderung von Entlohnungsmethoden.
Erstellt am 19.01.2018 um 21:03 Uhr von SWAP-BR
Entschuldigt bitte.
Ich hatte in der Frage vergessen zu erwähnen, ob es sinnvoll wäre bzw. rechtlich notwendig ist die BV vom GBR aushandeln zu lassen oder lieber jeder BR für sich?
Die Situation ist gerade diese: Die Entgeltstruktur wurde Anfang 2017 erstmalig angekündigt und sollte Sommer 17 abgeschlossen sein. Zudem Zeitpunkt gab es nur unseren BR. Das wir das dann aushandeln ist uns bewusst. Nun wurde ein weiter BR im Hauptsitz gegründet und die Struktur soll über die ganze GmbH gelten.
Ich hoffe das ist verständlicher :-)
Erstellt am 26.01.2018 um 15:40 Uhr von hanselmeier
Naja, ihr wisst ja schon daß ihr einen GBR errichten "sollt" , nicht müsst. Überlegt es Euch gut - mehrere Wochen lang, ob das sinnvoll ist und wählt dann das für beide Sitze bessere Ding, also GBR ja oder nein.
Ebenso würde ich dann weiter verfahren, wobei ich bei dem Gehaltsding dazu tendiere daß jeder BR das selbst macht. Wenn etwas allgemeingültiges gelten soll, seid ihr ja schon in der guten Lage entsprechend mit dem AG zu verhandeln, denn er möchte ja die BV.
Erstellt am 26.01.2018 um 15:50 Uhr von Pjöööng
Hanselmeier!
Schon mal ins BetrVG geschaut? Insbesondere § 47?
6! Setzen!