Guten Tag,
wir sind ein Betrieb mit ca. 142 Mitarbeitern und bestehendem BR für die kommende BR Wahl ist der Wahlvorstand bestellt und hat auch schon die erste Sitzung gehabt, heute wurde mir mitgeteilt das ein schon länger geplanter Betriebsübergang in dem ca. 40 Kollegen zum 01.03.2018 in einen neuen eigenständigen Betrieb wechseln sollen.
Nun meine Frage ist der jetzige Wahlvorstand in dem Mitglieder aus dem neuen und alten Betrieb sind für beide Betriebe zuständig?