Erstellt am 16.01.2018 um 14:17 Uhr von Pjöööng
Ja!
Du hast aber weiterhin Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung.
Erstellt am 18.01.2018 um 09:08 Uhr von Meyman
Es kommt auf die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag an. Beispiel: ist im Arbeitsvertrag bestimmt, dass der/die Arbeitnehmer/in als Leiter/in beschäftigt wird, kann der AG ihn/sie nicht als Verkäufer/in beschäftigen.
Erstellt am 24.01.2018 um 15:53 Uhr von Engländer
Kann der AG mich von meinem Arbpl. den ich seit 14 Jahren ausübe ohne ein Wort durch einen anderen besetzen.? Ich soll ähnliches machen. Wenn der AG das einfach so machen kann, hat er alle Karten in der Hand.Wenn einer ungemütlich ist wird er schnell an einen anderen Arbpl. versetzt. So kriegen sie doch die ganze Belegschaft klein. Was kann der BR dagegen unternehmen.
Erstellt am 24.01.2018 um 16:01 Uhr von Pjöööng
Du warst doch länger krank, also für den Arbeitgeber nichts ansprechbar. Was stellst Du Dir denn vor was Dein Arbeitgeber so lange macht? Die Arbeit einfach liegen lassen?
Der BR hätte den Versetzungen widersprechen können.
Erstellt am 24.01.2018 um 17:59 Uhr von Engländer
Es ist aber bis heute kein Antrag reingekommen.Jeder Arbeitsplatz wird bei Krankheit vorübergehend besetz, das ist doch wohl logisch.