Erstellt am 16.01.2018 um 13:09 Uhr von NickNeu
Der Unterschied zwischen betrieblichen und dringenden betrieblichen Belangen ist meines Wissens nicht eindeutig definiert. Im Zweifelsfall ist immer der Einzelfall genau zu betrachten.
Ein betrieblicher Grund liegt zum Beispiel dann vor, wenn die Organisation, der Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht werden.
Hinzukommen muss bei dringenden Belangen, dass es sich dabei um Gründe von besonderem Gewicht handelt. An diese Gründe (z.B. bei Ablehnung von Teilzeit) sind hohe Anforderungen zu stellen.
Mit dem Begriff „dringend“ wird ausgedrückt, dass eine Angelegenheit notwendig, erforderlich oder auch sehr wichtig ist. Die bei einem Teilzeitwunsch entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssten z.B. von erheblichem Gewicht sein. Sie müssten als zwingendes Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit deutlich sein. Es müssten erhebliche Beeinträchtigungen für den Arbeitgeber entstehen.
Typische betriebliche Gründe (z.B. bei der Ablehnung von Urlaubswünschen) könnten sein:
-vorrangige Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer
-vermehrter Arbeitsanfall aufgrund geänderter Auftragslage
-Umstruckturierung des Betriebes mit verstärten Arbeitsanfall
-hoher Krankenstand im Betrieb