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Datenschutz nach BR-Tätigkeit

H
Hugo69
Aug 2024 bearbeitet

Hallo Forum,

während meiner vierten Amtszeit bin ich freiwillig aus dem Betrieb ausgeschieden. Der neue Job war einfach zu verlockend. Jetzt würde ich gerne eure Sicht der Dinge sehen. Da ja nicht jeder Arbeitgeber dem Betriebsrat wohlgesonnen ist, würde ich gerne jede Verbindung dazu verschwinden lassen. Über die Jahre steht meine Unterschrift und mein Name unter vielen immer noch gültigen Betriebsvereinbarungen. Jetzt würde ich gerne laut Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung eine Anfrage stellen, welche Daten über mich gespeichert sind und zu welchem Zweck. Muss der Arbeitgeber die BV aufführen? Bzw. kann ich eine Schwärzung verlangen?

MfG

31409

Community-Antworten (9)

W
WiederDa

20.08.2024 um 08:21 Uhr

"Bzw. kann ich eine Schwärzung verlangen?": Ich bin da kein Experte, aber, soweit ich weiß ist es wie folgt:

  • Deine Unterschrift ist ein Datum im Sinne der DSGVO
  • Diese dürfen so lange gespeichert bleiben, solange eine "Zweckbindung" vorliegt. Danach müssen diese gelöscht werden. Das bedeutet in deinem Fall m.E. nach, dass die Unterschrift so lange nicht gelöscht wird, solange die BV gültig ist. Dass eine Unterschrift unter einer BV im späteren Berufsleben zu Problemen führen wird, halte ich für sehr theoretisch.
C
celestro

20.08.2024 um 09:54 Uhr

Woher soll denn irgendein AG erfahren, welche Unterschrift auf BVen etc. in irgendeiner anderen Firma stehen?

W
WiederDa

20.08.2024 um 10:40 Uhr

@Fried (und unter den ganzen anderen Namen, unter denen Du hier unterwegs bist): Warum sollte es ein Fehler sein, sich in den BR wählen zu lassen? Kannst Du das sachlich untersetzten?

S
seehas

20.08.2024 um 10:49 Uhr

Ich verstehe deine Befürchtungen nicht. Der neue AG wird in der Regel keine BV des alten AG einsehen. Wie soll er also erfahren, dass deine Unterschrift unter diesen BV steht? Wenn du dich als BRV wie die Axt im Wald benommen hast, dann werden die Gerüchte darüber den neuen AG auch auf anderen Wegen erreichen. Wenn du sach- und lösungsorientiert gearbeitet hast muss sich das nicht nachteilig auf deinen Ruf auswirken.

S
seehas

20.08.2024 um 10:49 Uhr

Ich verstehe deine Befürchtungen nicht. Der neue AG wird in der Regel keine BV des alten AG einsehen. Wie soll er also erfahren, dass deine Unterschrift unter diesen BV steht? Wenn du dich als BRV wie die Axt im Wald benommen hast, dann werden die Gerüchte darüber den neuen AG auch auf anderen Wegen erreichen. Wenn du sach- und lösungsorientiert gearbeitet hast muss sich das nicht nachteilig auf deinen Ruf auswirken.

P
Pickel

20.08.2024 um 10:51 Uhr

"Das bedeutet in deinem Fall m.E. nach, dass die Unterschrift so lange nicht gelöscht wird, solange die BV gültig ist."

selbst darüber hinaus wird es Gründe geben, die eine weitere Speicherung legitimieren. Beispielsweise Ansprüche von MA mit Bezug auf die ehemaligen Regelungen. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass man auf eine Löschung Anspruch hat. Und selbst wenn: Will man diesen wirklich obskuren Fall wirklich gerichtlich überprüfen lassen? Das wäre dann wohl fast der einfachste Weg, den neuen AG auf mögliche Konflikte aufmerksam werden zu lassen....

T
takkus

20.08.2024 um 10:53 Uhr

Anscheinend warst Du BRV. Freigestellt?

M
Muschelschubser

20.08.2024 um 11:27 Uhr

Es wurde nach einer sachlichen (!) Einschätzung gefragt...

Wie auch immer. Ich weiß gar nicht ob man sich darüber Sorgen machen müsste. Es sind interne Dokumente, die eigentlich außerhalb des Hauses nichts zu suchen haben. Ansonsten wäre es eine Datenpanne, die u.U. nicht billig wird.

Dein neuer AG hat Dich ja bereits eingestellt.

Das einzige was ich mal prüfen würde, ob Dein Arbeitszeugnis nicht einen versteckten Hinweis auf eine BR-Tätigkeit enthält.

Das können Formulierungen sein wie „Er engagiert sich innerhalb und außerhalb des Betriebes für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen.“ oder auch ein gewisse Zeichen neben der Unterschrift.

W
WiederDa

21.08.2024 um 08:59 Uhr

@Pickel: Ich sehe das genau so, wie Du es schreibst. Mit meinem letzten Satz "Dass eine Unterschrift unter einer BV im späteren Berufsleben zu Problemen führen wird, halte ich für sehr theoretisch." hatte ich versucht, dass ganz vorsichtig auszudrücken. Andere waren da hier direkter.

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