Berechtigt eine Klausel für Mehrschichtbetrieb?
In unseren "Richtlinien für Arbeit", welche den neuen Mitarbeitern zum Arbeitsvertrag ausgehändigt werden, steht unter anderem: "Dauer und Verteilung der täglichen Arbeitszeit können im Bedarfsfall mit einzelnen Mitarbeitern oder Mitarbeitergruppen abweichend vereinbart werden."
Berechtigt dies den Arbeitgeber dazu, den Mitarbeiter zum Schichten zu verpflichten? Von Schichtarbeit selbst steht nichts im Arbeitsvertrag selbst.
Community-Antworten (2)
11.01.2018 um 12:37 Uhr
Mit Betriebsrat???
11.01.2018 um 14:48 Uhr
Zitat (Desig): "In unseren "Richtlinien für Arbeit", welche den neuen Mitarbeitern zum Arbeitsvertrag ausgehändigt werden"
"Ausgehändigt" heißt ja noch lange nicht "vereinbart". Steht denn im Arbeitsvertrag dass diese Richtlinie Bestandteil des Arbeitsvertrages ist?
Zitat (Desig): "Dauer und Verteilung der täglichen Arbeitszeit können im Bedarfsfall mit einzelnen Mitarbeitern oder Mitarbeitergruppen abweichend vereinbart werden."
"Vereinbaren" bedeutet doch dass beide Seiten das so wollen. Einseitige Vereinbarungen gibt es nicht!
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