In unseren "Richtlinien für Arbeit", welche den neuen Mitarbeitern zum Arbeitsvertrag ausgehändigt werden, steht unter anderem:
"Dauer und Verteilung der täglichen Arbeitszeit können im Bedarfsfall mit einzelnen Mitarbeitern oder Mitarbeitergruppen abweichend vereinbart werden."

Berechtigt dies den Arbeitgeber dazu, den Mitarbeiter zum Schichten zu verpflichten? Von Schichtarbeit selbst steht nichts im Arbeitsvertrag selbst.