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Berechtigt eine Klausel für Mehrschichtbetrieb?

D
Desig
Jan 2018 bearbeitet

In unseren "Richtlinien für Arbeit", welche den neuen Mitarbeitern zum Arbeitsvertrag ausgehändigt werden, steht unter anderem: "Dauer und Verteilung der täglichen Arbeitszeit können im Bedarfsfall mit einzelnen Mitarbeitern oder Mitarbeitergruppen abweichend vereinbart werden."

Berechtigt dies den Arbeitgeber dazu, den Mitarbeiter zum Schichten zu verpflichten? Von Schichtarbeit selbst steht nichts im Arbeitsvertrag selbst.

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Community-Antworten (2)

M
Moreno

11.01.2018 um 12:37 Uhr

Mit Betriebsrat???

P
Pjöööng

11.01.2018 um 14:48 Uhr

Zitat (Desig): "In unseren "Richtlinien für Arbeit", welche den neuen Mitarbeitern zum Arbeitsvertrag ausgehändigt werden"

"Ausgehändigt" heißt ja noch lange nicht "vereinbart". Steht denn im Arbeitsvertrag dass diese Richtlinie Bestandteil des Arbeitsvertrages ist?

Zitat (Desig): "Dauer und Verteilung der täglichen Arbeitszeit können im Bedarfsfall mit einzelnen Mitarbeitern oder Mitarbeitergruppen abweichend vereinbart werden."

"Vereinbaren" bedeutet doch dass beide Seiten das so wollen. Einseitige Vereinbarungen gibt es nicht!

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