Hallo liebe Kollegen,
ich bin JAVler und bin in Erklärungsnötigen; Thematik wie folgt:
in unserem haus (mehrschichtbetrieb/krankenhaus) arbeiten unsere jugendlichen azubis im zeitkorridor zwischen 06:00 und 20:00 uhr. lt. Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen jugendl. azubis in mehrschichtbetrieben bis 23:00 uhr arbeiten...
kann hierzu jemand einen klare aussage treffen?!? bräuchte dringend hilfe --> VIELEN DANK!!!