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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeit im Mehrschichtbetrieb für jugendliche Azubis?

PI
primus interpares
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen, ich bin JAVler und bin in Erklärungsnötigen; Thematik wie folgt: in unserem haus (mehrschichtbetrieb/krankenhaus) arbeiten unsere jugendlichen azubis im zeitkorridor zwischen 06:00 und 20:00 uhr. lt. Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen jugendl. azubis in mehrschichtbetrieben bis 23:00 uhr arbeiten... kann hierzu jemand einen klare aussage treffen?!? bräuchte dringend hilfe --> VIELEN DANK!!!

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Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

16.09.2008 um 12:51 Uhr

@primus, § 8, JArbSchG, Dauer der Arbeitszeit! Hier sind genaue Grenzen gesetzt, wieviel Arbeitszeit in eurem Korridor gelegt werden kann.

A
Akira

16.09.2008 um 23:04 Uhr

Hallo hilft das?

§14 Nachtruhe Jugendliche über 16

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