Arbeitszeit im Mehrschichtbetrieb für jugendliche Azubis?
Hallo liebe Kollegen, ich bin JAVler und bin in Erklärungsnötigen; Thematik wie folgt: in unserem haus (mehrschichtbetrieb/krankenhaus) arbeiten unsere jugendlichen azubis im zeitkorridor zwischen 06:00 und 20:00 uhr. lt. Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen jugendl. azubis in mehrschichtbetrieben bis 23:00 uhr arbeiten... kann hierzu jemand einen klare aussage treffen?!? bräuchte dringend hilfe --> VIELEN DANK!!!
Community-Antworten (2)
16.09.2008 um 12:51 Uhr
@primus, § 8, JArbSchG, Dauer der Arbeitszeit! Hier sind genaue Grenzen gesetzt, wieviel Arbeitszeit in eurem Korridor gelegt werden kann.
16.09.2008 um 23:04 Uhr
Hallo hilft das?
§14 Nachtruhe Jugendliche über 16
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