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Arbeitszeit im Mehrschichtbetrieb für jugendliche Azubis?

PI
primus interpares
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen, ich bin JAVler und bin in Erklärungsnötigen; Thematik wie folgt: in unserem haus (mehrschichtbetrieb/krankenhaus) arbeiten unsere jugendlichen azubis im zeitkorridor zwischen 06:00 und 20:00 uhr. lt. Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen jugendl. azubis in mehrschichtbetrieben bis 23:00 uhr arbeiten... kann hierzu jemand einen klare aussage treffen?!? bräuchte dringend hilfe --> VIELEN DANK!!!

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Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

16.09.2008 um 12:51 Uhr

@primus, § 8, JArbSchG, Dauer der Arbeitszeit! Hier sind genaue Grenzen gesetzt, wieviel Arbeitszeit in eurem Korridor gelegt werden kann.

A
Akira

16.09.2008 um 23:04 Uhr

Hallo hilft das?

§14 Nachtruhe Jugendliche über 16

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