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Lohnerhöhung/Gehaltserhöhung

G
Günther
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin ist noch bis April 2019 in Erziehungsurlaub und arbeitet in dieser Zeit seit Mai 2016 auf 450€ Basis in der gleichen Firma. Bei der jährlichen Gehaltserhöhung wird sie nicht berücksichtigt mit der Begründung, dass Teilzeitkräfte mit einer Arbeitszeit ab 20 Stunden erst eine Erhöhung bekommen. Ebenso Langzeitkranke, die an einem bestimmten Stichtag Krankengeld bekommen werden von der Erhöhung ausgeschlossen. Darf der Arbeitgeber mit dieser Begründung die Erhöhung verweigern?

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Community-Antworten (8)

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ickederdicke

10.01.2018 um 15:46 Uhr

Aus dem Bauch raus, der Teilzeitvertrag ist hier uninteressant, da auf 450,-€ Basis. Interessanter wird es bei dem ruhenden "normalen" Arbeitsvertrag wegen Elternzeit, ebenso das bei Langzeitkranken. Hier könnte das AGG schon Argumente geben. Benachteiligung wegen Geschlecht / Behinderung-Krankheit.

P
Pjöööng

10.01.2018 um 15:53 Uhr

450,- € Vertragler sind ganz normale Teilzeit-Arbeitnehmer. Auch für die gilt das TzBfG, welches in § 4 "Verbot der Diskriminierung" ganz klar festlegt: "(1) Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht."

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ickederdicke

11.01.2018 um 08:13 Uhr

@Pjöööng, bei 450,-€ Jobs zählt nicht der aktuelle Lohnerhöhungsabschluß: Die Mindestlohn-Kommission hat um jeden Cent gefeilscht und nun ist es amtlich: Der gesetzliche Mindestlohn wird ab dem 1. Januar 2017 von zurzeit 8,50 Euro um 34 Cent auf dann 8,84 Euro angehoben. Die Kommission, die sich aus Gewerkschaften und Arbeitgebern zusammensetzt, kommt alle zwei Jahre zusammen, um über eine flächendeckende Lohnuntergrenze zu verhandeln. Nachdem im Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, wird er nun erstmals angepasst. Die Erhöhung ist übrigens nicht das Ergebnis von Tarifverhandlungen, sondern sie wird aus den Entwicklungen der Tariflöhne nachvollzogen – und bei den vorangegangenen Abschlüssen lag die Lohnsteigerung bei 3,2 Prozent. So gesehen handelt es sich beim Mindestlohn ab 2017 nicht um eine krumme, sondern vielmehr um eine runde Summe: 34 Cent ergeben rechnerisch eine Erhöhung von genau 4 Prozent. Der Betrag, auf den sich die Kommission festgelegt hat, hätte also auch geringer ausfallen können.

W
WillsWissen

11.01.2018 um 09:13 Uhr

Wie um Himmelswillen soll ein 450 € Job eine Gehaltserhöhung bekommen??? Damit fallen die Steuer- und Sozialabgabenpflichtigen Vorteile weg!!! Verdiene ich mehr als 450 €, ist es kein 450 € Job mehr. Das hat auch nicht im geringsten etwas mit dem Mindestlohn zu tun!

M
Moreno

11.01.2018 um 09:23 Uhr

@Willswissen eine 450 Euro Kraft bekommt natürlich auch ne Lohnerhöhung! Aber damit es nicht mehr Geld wird muss er weniger Zeit investieren um diese Summe zu erreichen.

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WillsWissen

11.01.2018 um 09:38 Uhr

@ Moreno: Damit gebe ich dir recht. Wenn aber oben zu lesen ist, dass erst Teilzeitkräfte ab 20 Std. in den Genuss der Erhöhung kommen, ist bei dem 450 € Job die Stundenanzahl wohl darunter!? Damit kommst du auf einen Std.Lohn von mindestens 22,50 € (zum Thema Mindestlohn). Da schließe ich mich eher der Frage an, was passiert mit dem Gehalt/Lohn wenn wieder Vollzeit gearbeitet wird.

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celestro

11.01.2018 um 10:22 Uhr

"Damit kommst du auf einen Std.Lohn von mindestens 22,50 € (zum Thema Mindestlohn)."

Der Lohn wird normalerweise monatlich bezahlt, die Stundenzahl aber eher in h / Woche angegeben.

Damit will ich zwar nicht sagen, daß Deine Rechnung auf jeden Fall unsinnig ist ... aber es besteht zumindest die Gefahr.

M
Moreno

11.01.2018 um 11:10 Uhr

Wie Du auf die Rechnung kommst versteh ich auch nicht! Wenn es eine Lohnerhöhung gibt dürfen Teilzeitkräfte davon nicht ausgeschlossen werden. 450 Euro Job und Mindestlohn automatisch in einen Topf zu werfen ist natürlich Quark :-) auch ein Minijobber wird in der Regel nach seiner Qualifikation bezahlt.

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