Erstellt am 10.01.2018 um 14:46 Uhr von ickederdicke
Aus dem Bauch raus, der Teilzeitvertrag ist hier uninteressant, da auf 450,-€ Basis. Interessanter wird es bei dem ruhenden "normalen" Arbeitsvertrag wegen Elternzeit, ebenso das bei Langzeitkranken. Hier könnte das AGG schon Argumente geben. Benachteiligung wegen Geschlecht / Behinderung-Krankheit.
Erstellt am 10.01.2018 um 14:53 Uhr von Pjöööng
450,- € Vertragler sind ganz normale Teilzeit-Arbeitnehmer. Auch für die gilt das TzBfG, welches in § 4 "Verbot der Diskriminierung" ganz klar festlegt:
"(1) Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht."
Erstellt am 11.01.2018 um 07:13 Uhr von ickederdicke
@Pjöööng, bei 450,-€ Jobs zählt nicht der aktuelle Lohnerhöhungsabschluß:
Die Mindestlohn-Kommission hat um jeden Cent gefeilscht und nun ist es amtlich: Der gesetzliche Mindestlohn wird ab dem 1. Januar 2017 von zurzeit 8,50 Euro um 34 Cent auf dann 8,84 Euro angehoben. Die Kommission, die sich aus Gewerkschaften und Arbeitgebern zusammensetzt, kommt alle zwei Jahre zusammen, um über eine flächendeckende Lohnuntergrenze zu verhandeln. Nachdem im Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, wird er nun erstmals angepasst.
Die Erhöhung ist übrigens nicht das Ergebnis von Tarifverhandlungen, sondern sie wird aus den Entwicklungen der Tariflöhne nachvollzogen – und bei den vorangegangenen Abschlüssen lag die Lohnsteigerung bei 3,2 Prozent. So gesehen handelt es sich beim Mindestlohn ab 2017 nicht um eine krumme, sondern vielmehr um eine runde Summe: 34 Cent ergeben rechnerisch eine Erhöhung von genau 4 Prozent. Der Betrag, auf den sich die Kommission festgelegt hat, hätte also auch geringer ausfallen können.
Erstellt am 11.01.2018 um 08:13 Uhr von WillsWissen
Wie um Himmelswillen soll ein 450 € Job eine Gehaltserhöhung bekommen???
Damit fallen die Steuer- und Sozialabgabenpflichtigen Vorteile weg!!!
Verdiene ich mehr als 450 €, ist es kein 450 € Job mehr.
Das hat auch nicht im geringsten etwas mit dem Mindestlohn zu tun!
Erstellt am 11.01.2018 um 08:23 Uhr von moreno
@Willswissen eine 450 Euro Kraft bekommt natürlich auch ne Lohnerhöhung! Aber damit es nicht mehr Geld wird muss er weniger Zeit investieren um diese Summe zu erreichen.
Erstellt am 11.01.2018 um 08:38 Uhr von WillsWissen
@ Moreno: Damit gebe ich dir recht.
Wenn aber oben zu lesen ist, dass erst Teilzeitkräfte ab 20 Std. in den Genuss der Erhöhung kommen, ist bei dem 450 € Job die Stundenanzahl wohl darunter!?
Damit kommst du auf einen Std.Lohn von mindestens 22,50 € (zum Thema Mindestlohn).
Da schließe ich mich eher der Frage an, was passiert mit dem Gehalt/Lohn wenn wieder Vollzeit gearbeitet wird.
Erstellt am 11.01.2018 um 09:22 Uhr von celestro
"Damit kommst du auf einen Std.Lohn von mindestens 22,50 € (zum Thema Mindestlohn)."
Der Lohn wird normalerweise monatlich bezahlt, die Stundenzahl aber eher in h / Woche angegeben.
Damit will ich zwar nicht sagen, daß Deine Rechnung auf jeden Fall unsinnig ist ... aber es besteht zumindest die Gefahr.
Erstellt am 11.01.2018 um 10:10 Uhr von moreno
Wie Du auf die Rechnung kommst versteh ich auch nicht! Wenn es eine Lohnerhöhung gibt dürfen Teilzeitkräfte davon nicht ausgeschlossen werden. 450 Euro Job und Mindestlohn automatisch in einen Topf zu werfen ist natürlich Quark :-) auch ein Minijobber wird in der Regel nach seiner Qualifikation bezahlt.