Eine Kollegin ist noch bis April 2019 in Erziehungsurlaub und arbeitet in dieser Zeit seit Mai 2016 auf 450€ Basis in der gleichen Firma. Bei der jährlichen Gehaltserhöhung wird sie nicht berücksichtigt mit der Begründung, dass Teilzeitkräfte mit einer Arbeitszeit ab 20 Stunden erst eine Erhöhung bekommen.
Ebenso Langzeitkranke, die an einem bestimmten Stichtag Krankengeld bekommen werden von der Erhöhung ausgeschlossen.
Darf der Arbeitgeber mit dieser Begründung die Erhöhung verweigern?