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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Belohnung und Bestrafung

K
Karotte3000
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, unsere Chefin mag nicht, wenn man anderer Meinung ist als sie. Das spiegelt sich auch im Umgang mit Betriebsräten. Kritischen BRs wurde auch schon mal nahe gelegt den Arbeitgeber zu wechseln inklusive kleinerer oder größerer Quälereien. Bei ihr beliebte BRs werden gefördert. Gehaltserhöhung, Prämien etc. Meist geschieht das natürlich verdeckt, es findet sich immer etwas zur Begründung. Nun haben wir einen Fall, in dem eine finanzielle Belohnung schriftlichen mit BR Arbeit begründet wird. Wo, falls dort geregelt, finde ich im Gesetz, dass (durch) BR Arbeit (niemand) nicht belohnt, prämiert oder bevorteilt werden darf?

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Community-Antworten (2)

P
Pickel

10.01.2018 um 11:37 Uhr

M
Meyman

10.01.2018 um 12:23 Uhr

Hallo. BetrVG macht klare Vorgaben. 1. Betriebsräten darf keine Vergütung für die Wahrnehmung ihres Amtes zufließen (Ehrenamtsprinzip) BetrVG 37 Abs 1. 2. Das Arbeitsentgelt, das ohne Betriebsratstätigkeit erzielt worden wäre, ist fortzuzahlen (Lohnausfallprinzip). BetrVG 37 Abs 2,3 und 6. BetrVG 78 steht : Die Mitglieder des Betriebsrats (und weitere Personen) dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden.

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