Leiharbeiter
Wir haben Leiharbeiter bei uns im Betrieb. Diese müssen daher auch auf die Wählerliste. Leider gibt uns der Verleiher bisher nur eine Liste der Namen, aber ohne Adresse. Gibt es ein Gesetz oder eine Vorschrift, dass der Verleiher die Adressen ebenfalls angeben muss?
Community-Antworten (5)
10.01.2018 um 10:02 Uhr
Fragt doch einfach EUREN Arbeitgeber, der wird schon wisssen, wo seine Mitarbeiter wohnen.
10.01.2018 um 10:12 Uhr
Mein Arbeitgeber hat die Adressen leider auch nicht, da der Verleiher auf Datenschutz verweist.
10.01.2018 um 10:17 Uhr
Da die Wählerliste ja in der Regel im Betrieb einzusehen ist, und dem auch datenschutzrechtlich etwas entgegensteht, hat der Gesetzgeber hier auch keine Adressangaben vorgesehen. Sie haben also auf einer derartigen Liste nichts verloren. Leiharbeiter müssen dort lediglich als solche erkennbar aufgeführt sein.
10.01.2018 um 10:19 Uhr
Da die Leiharbeiter aber auch das Recht auf Briefwahl haben, müssen wir auch die Adressen haben. Aushängen tun wir die Adressen nicht.
10.01.2018 um 10:33 Uhr
Briefwahl gibt es aber nur auf Antrag beim Wahlvorstand. Und wenn ich Briefwahl beantrage kann ich auch eine Adresse mitteilen. Wenn ich in der Zeit vor der Wahl im Urlaub bin, stimmt meine Heimsnschrift eventuell auch nicht.
Verwandte Themen
Leiharbeiter - Betriebsratsgröße
ÄlterAusgangslage: Wir sind ca 45 Mitarbeiter und haben ca 40 Leiharbeiter, die auf 450€-Basis arbeiten. Im Vertrag steht nicht drin, ob sie mindestens 3 Monate bei uns bleiben aber wir würden nie jemande
BR-Wahl Leiharbeiter
ÄlterHallo zusammen habe eine Frage zu Leiharbeitern Wir sind in unserem Unternehmen 91 "eigene" Mitarbeiter hier werden ja jetzt , auch zur Definierung ob 5er oder 7er Gremium, die Leiharbeiter hinzu gezä
Beschäftigung Leiharbeiter
ÄlterDürfen Leiharbeiter in der Entleihfirma Werkvertrag Kollegen auf ihren Arbeitsplatz anlernen. Die Abteilung wird ab 1.10.19 von einer Werkvertragfirma übernommen und jetzt sollen Stamm Kollegen und Le
Zählen Leiharbeiter bei der Berechnung der Freistellung mit?
ÄlterHi in die Runde, brauche dringend Hilfe!!! Zählen Leiharbeiter bei der zu berechnen Freistellung/Freistellungen mit???. Wir sind 490 Mitarbeiter ohne Leiharbeiter und hätten laut §38 eine Freistell
Sehr dringende Bitte um Aufklärung und etwas Nachhilfe in Sachen Betriebsrat
ÄlterHallihallo, voerst möchte ich erwähnen, dass ich in meiner neuen Position als Vorsitzender Betriebsrates, so einiges an Hürden zu nehmen habe, da unsere Geschäftsführung, nicht gerade darauf be