Erstellt am 10.01.2018 um 09:02 Uhr von fantil
Fragt doch einfach EUREN Arbeitgeber, der wird schon wisssen, wo seine Mitarbeiter wohnen.
Erstellt am 10.01.2018 um 09:12 Uhr von bluspect
Mein Arbeitgeber hat die Adressen leider auch nicht, da der Verleiher auf Datenschutz verweist.
Erstellt am 10.01.2018 um 09:17 Uhr von Ernsthaft
Da die Wählerliste ja in der Regel im Betrieb einzusehen ist, und dem auch datenschutzrechtlich etwas entgegensteht, hat der Gesetzgeber hier auch keine Adressangaben vorgesehen. Sie haben also auf einer derartigen Liste nichts verloren. Leiharbeiter müssen dort lediglich als solche erkennbar aufgeführt sein.
Erstellt am 10.01.2018 um 09:19 Uhr von bluspect
Da die Leiharbeiter aber auch das Recht auf Briefwahl haben, müssen wir auch die Adressen haben. Aushängen tun wir die Adressen nicht.
Erstellt am 10.01.2018 um 09:33 Uhr von BRHamburg
Briefwahl gibt es aber nur auf Antrag beim Wahlvorstand. Und wenn ich Briefwahl beantrage kann ich auch eine Adresse mitteilen. Wenn ich in der Zeit vor der Wahl im Urlaub bin, stimmt meine Heimsnschrift eventuell auch nicht.