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Gefährdungsanzeige oder Beschwerde?

M
mut2017
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag ! Bei uns wird gerade diskutiert, ob es nicht besser wäre, eine Gefährdungsanzeige in eine Beschwerde umzuwandeln. So MUSS der AG handeln. Wer hat damit Erfahrung, bei wem wird es praktiziert? Ist das wirklich von Vorteil? ( Gesundheitswesen)

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Community-Antworten (2)

A
AlterMann

08.01.2018 um 17:34 Uhr

Auch bei einer (stichhaltigen) Gefährdungsanzeige muss der AG handeln, jedenfalls wenn er einen hartnäckigen BR hat. Wenn die Anzeige schon beim AG liegt, würde ich jedenfalls nicht unmittelbar eine Beschwerde hinterherschieben. Je nach Ernsthaftigkeit der Gefährdung würde ich dem AG nach angemessener Zeit eine Frist setzen, in der er die Gefährdung abstellt oder mit dem BR Maßnahmen vereinbart.

G
ganther

08.01.2018 um 18:08 Uhr

es kommt halt immer auf den Sachverhalt an. Wenn es nämlich keine Gefährdung ist, wird sich der AG entspannt nach hinten werfen. Dann kommst Du mit einer Beschwerde weiter

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