Mitbestimmung bei Kündigung während Befristung
Hallo, einer Kollegin wurde während ihrer Befristung die bis 31-12-18 lautet kurzfristig zum 31.1.18 gekündigt. Lt. BRV hat dieser weder eine Info bzw. ist der BR nicht gehört worden. Außerdem handelt es sich um die Kollegin um eine Schwerbehinderte und noch dazu ist im Haustarifvertrag vereinbart dass es weder 2017 noch 2018 betriebsbedingte Kündigungen gibt. Wie soll sich der BR bwz. BRV verhalten? Danke
Community-Antworten (9)
28.12.2017 um 20:13 Uhr
Das ist das was ich dazu gefunden habe: https://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/betriebsratsanhoerung.html https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/B/befristete-arbeitsverhaeltnisse.html https://www.boeckler.de/pdf/mbf_befristete_beschaeftigungsverhaeltnisse.pdf https://www.bund-verlag.de/aktuelles~befristete-arbeitsvertraege-das-muessen-sie-wissen~ https://www.betriebsrat.com/lexikon/arbeitsvertrag-befristet
Kommt jetzt auch etwas darauf an was genau im AV steht und wie es im TV steht, aber angehört werden muss der BR auch bei kündigung befristeter Arbeitsverträge. Steht aber auch in den Links.
28.12.2017 um 20:34 Uhr
Da der BR nicht angehört worden ist, ist die Kündigung unwirksam. 2. muss erstmal das Integrationsamt informiert werden und gehört werden bevor die Kündigung ausgesprochen wird.Da wurde hier warscheinlich auch nicht gemacht. Habt Ihr bei euch keine SBV??
28.12.2017 um 21:08 Uhr
Danke für die schnellen Infos. SBV haben wir. Bin mir nicht sicher ob die gehört wurden weil die Kündigung ja gestern erst eingegangen ist.
28.12.2017 um 21:21 Uhr
Ihr sagt vor allen Dingen dem AG oder der Personalabteilung nichts. Ihr ratet dem Kollegen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um K-Schutzklage einzureichen.
29.12.2017 um 01:14 Uhr
"Bin mir nicht sicher ob die gehört wurden weil die Kündigung ja gestern erst eingegangen ist."
Wo ist die Kündigung eingegangen ? Zu Hause bei der betreffenden Arbeitnehmerin ?
29.12.2017 um 09:03 Uhr
Ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist die Kündigung unwirksam!!
29.12.2017 um 10:55 Uhr
unwirksam auch nur dann wenn die Kollegin klagt ansonsten ist sie raus ob korrekt oder nicht
06.11.2019 um 09:11 Uhr
Ohne Anhörung der SBV ist die Kündigung eines Schwerbehinderten Kollegen unwirksam. Die Kollegin könnte zusätzlich eine Diskriminierungs Klage von Schwerbehinderten Menschen einreichen.
06.11.2019 um 09:41 Uhr
Aber ob das nach fast 2 Jahren noch Erfolg verspricht?
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