Erstellt am 28.12.2017 um 19:13 Uhr von UliPK
Das ist das was ich dazu gefunden habe:
https://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/betriebsratsanhoerung.html
https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/B/befristete-arbeitsverhaeltnisse.html
https://www.boeckler.de/pdf/mbf_befristete_beschaeftigungsverhaeltnisse.pdf
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~befristete-arbeitsvertraege-das-muessen-sie-wissen~
https://www.betriebsrat.com/lexikon/arbeitsvertrag-befristet
Kommt jetzt auch etwas darauf an was genau im AV steht und wie es im TV steht, aber angehört werden muss der BR auch bei kündigung befristeter Arbeitsverträge.
Steht aber auch in den Links.
Erstellt am 28.12.2017 um 19:34 Uhr von michalski0709
Da der BR nicht angehört worden ist, ist die Kündigung unwirksam. 2. muss erstmal das Integrationsamt informiert werden und gehört werden bevor die Kündigung ausgesprochen wird.Da wurde hier warscheinlich auch nicht gemacht. Habt Ihr bei euch keine SBV??
Erstellt am 28.12.2017 um 20:08 Uhr von teletele
Danke für die schnellen Infos.
SBV haben wir. Bin mir nicht sicher ob die gehört wurden weil die Kündigung ja gestern erst eingegangen ist.
Erstellt am 28.12.2017 um 20:21 Uhr von kratzbürste
Ihr sagt vor allen Dingen dem AG oder der Personalabteilung nichts. Ihr ratet dem Kollegen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um K-Schutzklage einzureichen.
Erstellt am 29.12.2017 um 00:14 Uhr von celestro
"Bin mir nicht sicher ob die gehört wurden weil die Kündigung ja gestern erst eingegangen ist."
Wo ist die Kündigung eingegangen ? Zu Hause bei der betreffenden Arbeitnehmerin ?
Erstellt am 29.12.2017 um 08:03 Uhr von SBV Frank
Ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist die Kündigung unwirksam!!
Erstellt am 29.12.2017 um 09:55 Uhr von rtjum
unwirksam auch nur dann wenn die Kollegin klagt ansonsten ist sie raus ob korrekt oder nicht
Erstellt am 06.11.2019 um 08:11 Uhr von Andreas Gneuss
Ohne Anhörung der SBV ist die Kündigung eines Schwerbehinderten Kollegen unwirksam.
Die Kollegin könnte zusätzlich eine Diskriminierungs Klage von Schwerbehinderten Menschen einreichen.
Erstellt am 06.11.2019 um 08:41 Uhr von wdliss
Aber ob das nach fast 2 Jahren noch Erfolg verspricht?