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Mitbestimmung bei Kündigung während Befristung

S
solotele
Nov 2019 bearbeitet

Hallo, einer Kollegin wurde während ihrer Befristung die bis 31-12-18 lautet kurzfristig zum 31.1.18 gekündigt. Lt. BRV hat dieser weder eine Info bzw. ist der BR nicht gehört worden. Außerdem handelt es sich um die Kollegin um eine Schwerbehinderte und noch dazu ist im Haustarifvertrag vereinbart dass es weder 2017 noch 2018 betriebsbedingte Kündigungen gibt. Wie soll sich der BR bwz. BRV verhalten? Danke

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Community-Antworten (9)

U
UliPK

28.12.2017 um 20:13 Uhr

M
michalski0709

28.12.2017 um 20:34 Uhr

Da der BR nicht angehört worden ist, ist die Kündigung unwirksam. 2. muss erstmal das Integrationsamt informiert werden und gehört werden bevor die Kündigung ausgesprochen wird.Da wurde hier warscheinlich auch nicht gemacht. Habt Ihr bei euch keine SBV??

T
teletele

28.12.2017 um 21:08 Uhr

Danke für die schnellen Infos. SBV haben wir. Bin mir nicht sicher ob die gehört wurden weil die Kündigung ja gestern erst eingegangen ist.

K
kratzbürste

28.12.2017 um 21:21 Uhr

Ihr sagt vor allen Dingen dem AG oder der Personalabteilung nichts. Ihr ratet dem Kollegen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um K-Schutzklage einzureichen.

C
celestro

29.12.2017 um 01:14 Uhr

"Bin mir nicht sicher ob die gehört wurden weil die Kündigung ja gestern erst eingegangen ist."

Wo ist die Kündigung eingegangen ? Zu Hause bei der betreffenden Arbeitnehmerin ?

SF
SBV Frank

29.12.2017 um 09:03 Uhr

Ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist die Kündigung unwirksam!!

R
rtjum

29.12.2017 um 10:55 Uhr

unwirksam auch nur dann wenn die Kollegin klagt ansonsten ist sie raus ob korrekt oder nicht

AG
Andreas Gneuss

06.11.2019 um 09:11 Uhr

Ohne Anhörung der SBV ist die Kündigung eines Schwerbehinderten Kollegen unwirksam. Die Kollegin könnte zusätzlich eine Diskriminierungs Klage von Schwerbehinderten Menschen einreichen.

W
wdliss

06.11.2019 um 09:41 Uhr

Aber ob das nach fast 2 Jahren noch Erfolg verspricht?

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