Seminar zur Wahl 2018
Wir haben zwei Mitglieder der Wahlvorstands zu einem Seminar bezüglich der Wahl 2018 per Beschluss entsendet. Der Arbeitgeber will nicht zahlen, da es ihm zu weit ist ~290 km einfache Strecke. Er möchte entscheiden, dass wir ein näheres besuchen. Zum einen haben wir keine Möglichkeit diese angebotenen Termine wahrzunehmen und zum anderen haben wir mit anderen Seminaranbieter keine Erfahrungen gemacht und deshalb bekräftigen wir unseren Beschluss und werden Ende Januar unser Seminar besuchen. Der Wahlvorstand entscheidet sich für einen Seminaranbieter und den Zeitpunkt. Zeitliche Lage wurde von uns berücksichtigt und stellt kein Problem dar. Zum anderen ist die zeitliche Freistellung im Dienstplan bereits eingetragen und genehmigt. Am Ende wird es vor das Arbeitsgericht gehen. Habt ihr Meinungen? LG
Community-Antworten (2)
28.12.2017 um 11:13 Uhr
ihr habt gute Chancen vor dem Arbeitsgericht. Oder wolltest Du nun was anderes hören?
28.12.2017 um 11:22 Uhr
Das wäre auch eine Frage gewesen, ob wir die Entscheidung über das Arbeitsgericht laufen lassen. Denn die Zeit drückt auch, da das Seminar in KW4 stattfindet.
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