drigende betriebliche Notwendigkeit
Meine Frage geht in soweit, dass wir in der Betreuung für seelische Behinderte arbeiten, die alle in verschiedenen WGs leben. Die regelmäßige Arbeitszeit geht von Montag bis Freitag und zwischen 8:00 und 20:00 Uhr. Kein Sonn- und Feiertag! Es kommt vor, dass die Klienten wegen diverser Termine vier Tage nicht betreut werden. Nun verlangt unser Arbg., dass wir an Ostern und an Weihnachten an einen Tag arbeiten müssen, um eine Viertageregelung" einzubehalten. Das heisst, dass diese lediglich für max. drei Tage unbetreut bleiben. Die Zulagen werden auch übernommen. Auf den Hinweis der Sonn- und Feiertagsregelung kommt immer nur die "dringene betriebliche Notwendigkeit". Die Voraussetztung in unseren WGs, ist jedoch, dass unsere Klienten auch Mal drei Tage bzw. Wochenende allein verbringen könne, ohne eine Betreuung zu erfahren. Die Frage: Was genau wäre hier die "d. b. Notw."?
Community-Antworten (2)
22.12.2017 um 18:27 Uhr
Möglicherweise hat der AG eine Leistungsbeschreibung abgegeben, in der er garantiert, dass eine betreuungslose Zeit max. drei Tage dauert. Oder die beauftragende Behörde hat das so festgelegt. Oder der AG weiß schlicht, dass ihm vier Tage ohne Betreuung je nach Situation (Unfall, Krankheit, Ausflippen des Betreuten) echte Probleme machen könnten. Als Mitarbeiter würde ich persönlich darauf dringen, Menschen mit diesem Spektrum nicht so lange unbetreut zu lassen. In geeigneten Fällen mag ja auch eine Rufbereitschaft reichen.
23.12.2017 um 08:57 Uhr
Verfehlte Personalplanung stellt niemals eine dringende Notwendigkeit dar. Wenn der AG schon bei der Jahresplanung weiß, daß es Ostern und Weihnachten so sein wird, wie du schreibst, hat er auch genügend Zeit, sich mit dem BR unter Achtung dessen Mitbestimmung auf akzeptabele Lösungen zu einigen.
Verwandte Themen
Definition: "betriebliche Notwendigkeit"
ÄlterHallo zusammen. Durch den ArbG wird immer gern der Begriff der dringenden betrieblichen Gründe bzw. Notwendigkeit verwendet. Nun sind wir hier am rum rätseln, was "wirkliche" betriebliche Notwendigke
Betriebliche Notwendigkeit beim Ansetzen von BR-Sitzungen im §30 BtrVG - wer kennt dazu Gerichtsurteile?
ÄlterHallo! Ich habe seit geraumer Zeit eine Diskusion mit unserem Geschäftsführer zum Thema betriebliche Notwendigkeit im §30 BtrVG. Er ist der Meinung dass sie von mir bei der Ansetzung der Betriebsr
Semianrteilnahme: Betriebliche Notwendigkeit, oder eine Behinderung der BR-arbeit oder Bossing
ÄlterIch bin neu im BR und soll per Beschuss an der Fortbildung BetrVG 1 (BR1) nächste Woche Montag teilnehmen. Dies wurde bereits in einem Fortbildungsplan auch per Beschluss dem Arbeitgeber vorgelegt. Di
Spontaner Arztbesuch während der Arbeitszeit - Vergütung und Notwendigkeit
ÄlterGrüßt Euch liebe Kolleginnen und Kollegen, bei folgendem Fall benötige ich Euren Rat: Eine Kollegin nahm aus Sorge um ihre Schicht (sie war unsicher über die personelle Besetzung und wollte die Koll
Ist Freizeitausgleich für gearbeitete Feiertage zwingend an Arbeitstagen zu nehmen, die die gleiche Arbeitszeit haben?
ÄlterHallo, ein Mitarbeiter unseres Betriebes hat am 1. Januar gearbeitet. Die Arbeitszeit an diesem Feiertag betrug 7,5 Stunden. Dies ist die übliche Arbeitszeit an einem Sonn- und Feiertag in dieser A