Erstellt am 22.12.2017 um 17:27 Uhr von alter Mann
Möglicherweise hat der AG eine Leistungsbeschreibung abgegeben, in der er garantiert, dass eine betreuungslose Zeit max. drei Tage dauert. Oder die beauftragende Behörde hat das so festgelegt. Oder der AG weiß schlicht, dass ihm vier Tage ohne Betreuung je nach Situation (Unfall, Krankheit, Ausflippen des Betreuten) echte Probleme machen könnten.
Als Mitarbeiter würde ich persönlich darauf dringen, Menschen mit diesem Spektrum nicht so lange unbetreut zu lassen. In geeigneten Fällen mag ja auch eine Rufbereitschaft reichen.
Erstellt am 23.12.2017 um 07:57 Uhr von kratzbürste
Verfehlte Personalplanung stellt niemals eine dringende Notwendigkeit dar. Wenn der AG schon bei der Jahresplanung weiß, daß es Ostern und Weihnachten so sein wird, wie du schreibst, hat er auch genügend Zeit, sich mit dem BR unter Achtung dessen Mitbestimmung auf akzeptabele Lösungen zu einigen.