Erstellt am 23.12.2017 um 08:00 Uhr von kratzbürste
Wurde denn der BR zur Einstellung gehört?
Erstellt am 23.12.2017 um 18:41 Uhr von basilica
Im Wahlleitfaden von verdi (August 2013, normales Wahlverfahren, Seite 26) steht:
"Auch Montage- und Außendienstmitarbeiter sind in dem Betrieb wahlberechtigt, in den sie eingegliedert sind. Dies ist der Betrieb, dessen Leitung den Beschäftigten gegenüber weisungsberechtigt ist."
Da Euer MA seine Arbeitsanweisungen offenbar aus dem Ausland erhält, dürfte er in Eurer NL kaum wahlberechtigt sein.