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Wann ist ein MA im Betrieb eingegliedert?

A
aalbauer
Jan 2018 bearbeitet

Ein MA hat sein Arbeitsvertrag bei unser Niederlassung. Er arbeitet von zu Hause aus, und ist fachlich einer Schwesterorganisation im Ausland unterstellt. Mit der interner Orga in unser NL hat er nichts zu tun. Lediglich seiner Abrechnungen werden hier gemacht. Hat er dann doch ein aktives und passives Wahlrecht bei der BR Wahl?

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

23.12.2017 um 09:00 Uhr

Wurde denn der BR zur Einstellung gehört?

B
basilica

23.12.2017 um 19:41 Uhr

Im Wahlleitfaden von verdi (August 2013, normales Wahlverfahren, Seite 26) steht: "Auch Montage- und Außendienstmitarbeiter sind in dem Betrieb wahlberechtigt, in den sie eingegliedert sind. Dies ist der Betrieb, dessen Leitung den Beschäftigten gegenüber weisungsberechtigt ist." Da Euer MA seine Arbeitsanweisungen offenbar aus dem Ausland erhält, dürfte er in Eurer NL kaum wahlberechtigt sein.

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