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Betriebsänderungen, Betriebsübergang - was wird aus den betroffenen BR und dem Konzernbetriebsrat?

B
Bernd
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen KollegInnen,

wir haben ein Problem und brauchen Euern Rat. Bei uns im Konzern laufen Betriebsänderungen, die auch durch Interessenausgleich begleitet werden. Durch diese Betriebsänderungen kommt es zum konzerninternen Personalübergang nach §613a. Dabei wird aus einem Betrieb (A) des Konzerns eine komplette Abteilung übergehen in den Betrieb (B) und das komplette Personal zweier weiterer Betrieb (C und D) wird ebenfalls in den Betrieb (B) eingegliedert. Der Betrieb B wächst damit auf mehr als das Doppelte und um mehr als 50 Personen. Alle Betriebe hatten einen Betriebsrat und es besteht ein Konzernbetriebsrat. Was wird aus den Betriebsräten der eingegliederten Betriebe und - was wird aus dem Konzernbetriebsratsvorsitzenden, der ebenfalls von A nach B übergeht und also nicht mehr BR-Mitglied im BR von A ist? Muß der KBR-Vorsitz neu gewählt werden? Eine Konzernbetriebsvereinbarung muß neu verhandelt werden. Wer darf? bernd

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Community-Antworten (1)

G
Gast

13.09.2005 um 10:42 Uhr

Exakt die gleiche Konstellation hatten wir im letzten Jahr! Da der aufnehmende Betrieb (B) einen BR hat, entfallend die BR Mandate der Betriebe A, C und D. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, existiert dann auch nur noch der Betrieb B. Es gibt dann keinen Konzern mehr und ein KBR folglich auch nicht mehr. Sollte es noch andere Betriebe geben und damit ein Konzern bestehen, muß der Vorsitz neu gewählt werden. Für Betrieb B müßten dann auch aufgrund der gestiegenen Mitarbeiterzahlen Neuwahlen eingeleitet werden.

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