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Vertrauensvolle Zusammenarbeit gebrochen?

H
hedylein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,und zwar habe ich folgendes Problem,wir hatten Betriebsversammlung unter anderem mit dem Thema "Stand BV Arbeitszeit". Ich als Vorsitzender habe dann der Belegschaft dargestellt wie solche Verhandlungen darüber auch erstmal ablaufen, Das Schriftstück geht kommentiert/geändert in "Word" zum AG dann an uns zurück. Ich habe ihnen dann aufgezeigt das der Anwalt des AG den für uns nötigen Passus "Insolvenzabsicherung" gestrichen hat mit dem Verweis der gesetzlichen Absicherung wäre alles getan. Dann habe ich für die Betriebsräte empfohlene Literatur im Absatz mal vorgelesen zu dem Thema.

und dann ging es los... Sie hätte das noch nicht gelesen was der Anwalt geschrieben hat(wurde aber von ihr zur weiterer Erarbeitung vorher zur Sitzung bereitgestellt) Weil diese Thema will sie pardu nicht in der BV haben,nur in einer Regellungsabsprache nebenbei.;) Sie stellt mich dann öffentlich hin das das Deplaziert wäre,darüber sagt sie jetzt nichts.. Wir hätten den Anwalt damit beauftragt das zu Prüfen(wohlgemerkt Ihr RA der sie vertritt)

Fragen: Ist es nicht unsere Aufgabe als Vorsitzende auch die Diskussion zu strittigen Punkten anzuregen? Kann sie mich bei der nächsten Sitzung ausschließen da ich persönlich involviert bin und mir Vertrauensbruch vorwirft?Ich denke nicht?Doch nur bei Kündigung,Versetzung,Umkrupierung.. Ist das überhaupt ein Vertrauensbruch? Also ich sehe wirklich keine Schuld oder einen Fehler bei mir,auch wenn einige Betriebsräte meinten ich sollte es lassen ,es wäre genug jetzt und das Thema beenden.

für Ratschläge diesbezüglich wäre ich dankbar. vg

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Community-Antworten (10)

G
ganther

20.12.2017 um 11:47 Uhr

als BR braucht man ein dickes Fell und du hast dir nichts vorzuwerfen. Der BR ist Interessenvertreter der MA und eine Betriebsversammlung soll dazu dienen, dass man die MA darüber informiert was gerade los ist. Und dazu zählt ganz sicher so ein Thema wie eine neue BV Arbeitszeit. Der AG wollte offensichtlich diese Diskussion nicht aber da muss er eben durch. Wenn man nun mit Vorwürfen kommt einfach darauf verweisen, dass man einen Auftrag der MA hat und dass man es daher als die Aufgabe des BR sieht hier die MA zu informieren. Bitte nicht verunsichern lassen und Rückgrat beweisen

C
Challenger

20.12.2017 um 12:09 Uhr

Wer ist eigentlich "sie" ?

S
stehipp

20.12.2017 um 13:37 Uhr

Von welcher Sitzung will "sie" dich denn ausschließen? Wer an Verhandlungen seitens des BR teilnimmt entscheidet nur der BR. Ich denke doch, dass man als BR bei den meisten BV auch immer irgendwie selber betroffen ist. Man ist ja auch Mitarbeiter. Das Argument, dass du persönlich involviert bist ist, also gelinde ausgedrückt, Blödsinn.

H
hedylein

20.12.2017 um 13:41 Uhr

der AG kann ja auch eine Betriebsratssitzung einberufen,zu dem Thema das ich sie dahingehend bloßgestellt hätte, und alleine mit den anderen darüber diskutieren. Ich denke das geht nicht.Es hat ihr halt nur nicht gepasst denke ich...

B
basilica

20.12.2017 um 21:19 Uhr

Das geht in der Tat nicht (Fitting, § 29 BetrVG Rn 50). Du hast zwar ein Recht, bei Punkten, die Dich betreffen, die BR-Sitzung zu verlassen . Ein Pflicht gibts's da aber nur, wenn über Deine Entlassung oder Deinen Ausschluß beschlossen werden soll (Fitting, § 103 BetrVG Rn 31, § 23 Rn 13), und da hat dann wiederum der AG nicht dabeizusein.

Ich finde es gut, daß Ihr die Belegschaft bei der Erarbeitung der BV voll einbezieht. Nur so könnt Ihr sicherstellen, daß Ihr den Interessen Eurer Kollegen gerecht werdet. Und ganz selbstverständlich sollen Eure Kollegen auch wissen, wie Ihr mit dem AG umgeht, was es da für Probleme gibt und wie Ihr die managt. Das sind doch wesentliche Punkte, an denen sich entscheidet, ob Ihr wiedergewählt werdet.

Die vom BetrVG geforderte Vertrauensvolle Zusammenarbeit bedeutet vor allem gegenseitige Ehrlichkeit und Offenheit und vielleicht noch ein Maß an Konstruktivität, das die Bildung einer Einigungsstelle möglichst erübrigt (so ungefähr Fitting § 2 BetrVG Rn 21). Diese Offenheit sollte der AG auch Dir gegenüber pflegen und mit Dir über das Vorgefallene reden statt hinter Deinem Rücken nur mit den anderen BR-Mitgliedern.

C
celestro

21.12.2017 um 12:07 Uhr

"Du hast zwar ein Recht, bei Punkten, die Dich betreffen, die BR-Sitzung zu verlassen."

Wo nimmst Du das denn her ?

P
Pjöööng

21.12.2017 um 12:40 Uhr

Ich habe weder das Gefühl dass bei Euch sonderlich zielführend verhandelt wird ("Das Schriftstück geht kommentiert/geändert in ´Word´ zum AG dann an uns zurück."), noch dass der Auftritt bei der Betriebsversammlung sonderlich geschickt war.

Bei Verhandlungen sollte man gemeinsam an einem Tisch sitzen, besprechen was dem Einzelnen wichtig ist und versuchen zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen, welches dann zu Papier gebracht wird. Letzte Textabstimmungen können dann per E-Mail gemacht werden, aber die eigentlichen Verhandlungen müssen von Angesicht zu Angesicht geführt werden.

Und dann den Arbeitgeber vor versammelter Mannschaft mit einem Text zu konfrontieren der noch nicht gemeinsam erörtert wurde, das sollte man nur tun, wenn die Verhandlungen sowieso so gut wie gescheitert sind.

Natürlich kann und soll man die Belegschaft über den Stand der Verhandlungen informieren, aber die Verhandlungen werden nicht in der Öffentlichkeit geführt.

H
hedylein

21.12.2017 um 12:54 Uhr

Da bin ich anderer Meinung und wurde mir in Seminaren auch änderst mit auf den Weg gegeben, wir sitzen schon gemeinsam am Tisch anschließend wird es auf Papier gebracht und geht erstmal zu ihrer Anwältin. Seit wann müssen Verhandlungen geheim geführt werden, sollen sie gar nicht und über Streitpunkte die Belegschaft informieren und sie eventuell auf den Betriebsverdammlungen mit einbeziehen ist ja nur sinnvoll! Ihnen ein fertiges Papier vorzulegen ist falsch und die nötige Offene Diskussion über strittige Punkte haben wir bei der Verhandlung BV Hitze gesehen. Das wenn wir das so absegnen die Belegschaft aber dagegen ist.

P
Pjöööng

21.12.2017 um 13:04 Uhr

Du kannst offensichtlich genau so schlecht lesen wie schreiben. Ich habe nichts davon geschrieben, dass Verhandlungen geheim geführt werden müssen!

B
basilica

25.12.2017 um 14:39 Uhr

Ganz eindeutig kann der Arbeitgeber im vorliegenden Fall nicht den Ausschluß eines BR-Mitgliedes aus einer BR-Sitzung fordern.

Die ansonsten geltenden Regeln, wann ein persönlich betroffenes BR-Mitglied nicht an einer Beratung/Beschlußfassung beteiligt werden darf/braucht, sind in der mir vorliegenden Literatur nicht ganz einheitlich formuliert.

Im Buch von Margarete Graf (Betriebsrat für Dummies, 2. Aufl. 2013, Seite 146) heißt es

"Es gibt Situationen, in denen ein Betriebsratsmitglied aus bestimmten Gründen nicht an einer Abstimmung teilnehmen möchte. Das kann der Fall sein, wenn es um Angelegenheiten geht, die ihn persönlich oder ein im Betrieb arbeitendes Famlienmitglied betreffen. In diesem Fall hat er die Möglichkeit, an der Abstimmung nicht teilzunehmen. Dann ist er zwar de facto anwesend, wird aber bei der Feststellung der Beschlußfähigkeit und auch bei der Zählung der abgegebenen Stimmen einfach nicht mitgezählt. Er kann natürlich in dieser Zeit auch den Raum verlassen, muss dies aber nicht. Wird über ein Betriebsratsmitglied verhandelt (zum Beispiel dessen Kündigung), so darf diese Person an der Beratung nicht teilnehmen. Zu diesem Thema wird anseiner statt ein Ersatzmitglied geladen, das an Beratung und Abstimmung teilnimmt."

In meiner etwas älteren Ausgabe des Fitting (26. Aulf. 2012) werden unter § 25 Rn 18 auch Umgruppierung und Versetzung, soweit ein BR-Mitglied betroffen ist, als Grund genannt, daß eben dieses BR-Mitglied nicht an Beratung und Beschlußfassung zu diesem Tagesordnungspunkt zu beteiligen ist.

Im Fitting findet sich u.A. an der Stelle § 25 Rn 21 eine zu Graf analoge Formulierung:

"Zwar darf ein Vertretungsfall nicht gezielt herbeigeführt werden. Jedoch entscheidet das jeweilige BRMitgl. in eigener Verantwortung darüber, welcher seiner beruflichen, privaten oder betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten er im Kollisionsfall den Vorrang gibt" Es sei "zum Schutz einer autonomen Amtsführung geboten, die Entscheidung über das Vorliegen eines Hinderungsgrundes in der Verantwortung des jeweiligen BRMitgl. zu belassen."

Ist das BR-Mitgl nur in mittlerem Maße selber betroffen, hat es also einen eigenen Eintscheidungsspielraum, ob es an der Sitzung zu dem betreffenden TOP teilnehmen möchte oder nicht. Ähnlich wie Elternzeitler oder Krankgeschriebene und Urlauber selber entscheiden können, ob sie teilnehmen oder nicht.

Bei Beschlußfassung etwa über eine Seminarteilnahme soll das Maß der persönlichen Betroffenheit allerdings schon nicht mehr ausreichend sein, um die Sitzungsteilnahme zu verweigern.

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