Erstellt am 14.12.2017 um 09:11 Uhr von bürgermeister
Ich würde jetzt pauschal vorschlagen das ihr euch mit dem AG hinsetzt und über eine BV Dienstpläne verhandelt und versucht eine abzuschließen. In der Dinge geregelt sind wie die Lage der Arbeitszeit, wann der Dienstplan dem BR auszuhändigen ist, wann der Dienstplan aushängen muss und wie viel Pläne aushängen müssen. Und vor allem ganz wichtig mit Wesens Zustimmung, Dienstpläne geändert werden und dann gültig sind.
Bei uns sind Änderungen des Dienstplans nur gültig in Abstimmung mit dem/N betreffenden Arbeitnehmer/n und der Unterschrift/ Kürzel in einer extra dafür vorgesehenen Spalte im Dienstplan vom Schichtleiter oder Arbeitnehmer.
Krankheit kann man ja nun nicht wirklich planen. Aber alles andere schon.
Erstellt am 14.12.2017 um 10:13 Uhr von Krambambuli
Nicht derjenige, der sein Recht einfordert stört den Burgfrieden, sondern derjenige, der die Rechte des anderen missachtet.
Ein BR, der vom AG permanent missachtet wird, hat keinen Spielraum - (außer die Rechte der AN in den Wind zu schlagen).
Erstellt am 14.12.2017 um 10:15 Uhr von hansimglueck
Krankheitsausfälle sind keine Notlage, die die Mitbestimmung des BR aufhebt.
Erstellt am 14.12.2017 um 16:53 Uhr von Teufel
Wir haben eine BV Arbeitszeit .
Nur wird sie nicht beachtet.
Was mich nervt ist das die Pläne der verschiedenen Abteilungen ( 7 ) in den letzten vier Wochen bei verschiedenen Kollegen 67 mal geändert wurden und das bei 80 Kollegen.
Wie ich raushöre sollen wir dabei bleiben gerichtlich vorzugehen.