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Änderungsvertrag für Betriebsratsmitglied

I
ikarus234
Jan 2018 bearbeitet

Auch wenn manch einem die Frage recht einfach erscheint, sind wir im Gremium zu einem Thema verschiedener Meinung. Die Frage:

Wenn ein Betriebsratsmitglied in einem angebotenen Änderungsvertrag die Klausel: „ Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung der geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen ordentlich gekündigt werden „ unterschreibt, gibt das Betriebsratsmitglied mit der Unterschrift unter dieser Formulierung, seinen Kündigungsschutz her?

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Community-Antworten (1)

N
nicoline

13.12.2017 um 16:44 Uhr

ikarus234 gibt das Betriebsratsmitglied mit der Unterschrift unter dieser Formulierung, seinen Kündigungsschutz her? Nach meiner Auffassung nicht. Diese Formulierung bezieht sich auf das "Arbeitsverhältnis" nicht auf den Kündigungsschutz durch das Ehrenamt als BRM.

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