Auch wenn manch einem die Frage recht einfach erscheint, sind wir im Gremium zu einem Thema verschiedener Meinung. Die Frage:

Wenn ein Betriebsratsmitglied in einem angebotenen Änderungsvertrag die Klausel:
„ Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung der geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen ordentlich gekündigt werden „
unterschreibt,
gibt das Betriebsratsmitglied mit der Unterschrift unter dieser Formulierung, seinen Kündigungsschutz her?