Wenn ein Betriebsratsmitglied in einem angebotenen Änderungsvertrag die Klausel:
„ Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung der geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen ordentlich gekündigt werden „
unterschreibt,
gibt das Betriebsratsmitglied mit der Unterschrift unter dieser Formulierung, seinen Kündigungsschutz her?
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