BR-Wahl 2018
Hallo, wir beschäftigen in unserem Unternehmen eine Fremdfirma, diese haben einen Dienstleistungsvertrag mit unserem Unternehmen geschlossen. Die Fremdfirma benutz unsere Sozialräume sowie unser Werkzeug. Dürfen wir die MA der Fremdfirma auf die Wählerliste setzten?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten
Community-Antworten (1)
13.12.2017 um 13:16 Uhr
Zitat : ........ diese haben einen Dienstleistungsvertrag mit unserem Unternehmen geschlossen. Die Fremdfirma benutz unsere Sozialräume sowie unser Werkzeug.
Was genau ist denn Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ? Wie werden die Fremdarbeiter bei Euch eingesetzt, bzw welche Tätigkeiten führen sie aus ? Denn wenn die Fremdarbeiter Euere Werkzeuge benutzen, klingt das irgendwie nach Leiharbeit.
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