Erstellt am 09.12.2017 um 13:28 Uhr von Ernsthaft
Ob mit einem BEM beauftragte hier weisungsfrei oder nicht handeln können, hängt natürlich von den Vorgaben der sie hierzu benannten ab. Kann also schon naturgemäß nicht generell mit Ja oder nein beantwortet werden.
Da wir uns hier ja auch im Zuständigkeitsbereich des AG befinden und ein BR bei der Besetzung nur eingeschränkte Rechte hat (BAG vom 22.03.2016 – 1 ABR 14/14), dürfte ein AG auch der letztlich hier entscheidende sein.
Dem kann man nur entgehen, indem durch eine BV ein entsprechendes Team gebildet und deren Rechte bestimmt wird.
Etwas anders sieht es aus, wenn ein Schwerbehinderter davon betroffen ist, dann ist automatisch, und dann für diese auch weisungsfrei, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen (§ 84 Abs. 2 SGB IX).