Hallo Zusammen,

in unserem Unternehmen gibt es zwei Sozialräume - in einem darf geraucht werden, in dem anderen nicht. Dieser Sozialraum wurde vor Jahren als einzige Raucherzone im Betrieb festgelegt.

Beide Räume sind mit Küche, Kaffeemaschine, etc. gleich ausgestattet.

Nach Beschwerden einiger Mitarbeiter und unter Berufung auf die Arbeitsstättenverordnung möchte die Geschäftsleitung nun das Rauchen innerhalb des Firmengebäudes komplett verbieten. Im Gegenzug soll im Freien eine überdachte Raucherzone eingerichtet werden.

Nun würde mich interessieren was in diesem Fall greift - das Hausrecht der GL oder die Mitbestimmungsrechte nach § 87? Kann der BR hier überhaupt Veto einlegen, wenn Beschwerden gegen das Rauchen im zweiten Sozialraum vorliegen? Hier scheiden sich im Forum ja auch die Geister...

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!