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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsfrist Tarifvertrag vs. Arbeitsvertrag

M
mcout
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ein AN (4 Jahre im Unternehmen) möchte zum 31.12.17 kündigen. Die Kündigung wurde am 29.11.17 eingereicht.

Laut Tarifvertrag (Zusatz zum Arbeitsvertrag) gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, sowie §622 Abs 2 BGB auch für den AN.

Laut Arbeitsvertrag min. 3 Monate und §622 Abs 2 BGB für AN und AG.

Kann der AN zum 31.12.17 kündigen oder gelten die 3 Monate aus dem Arbeitsvertrag?

Vielen Dank für eure Hilfe

90504

Community-Antworten (4)

C
Columbus1

02.12.2017 um 19:09 Uhr

Moin. Guckt man hier auf die arbeitsrechtliche Normenpyramide steht das Gesetz über Tarif/-Arbeitsvertrag. Dazu noch das Günstigkeitsprinzip für den AN. Ich denke es gelten die 4 Wochen. Bitte korrigiert mich falls ich das falsch im Kopf habe...

P
Pickel

02.12.2017 um 23:05 Uhr

Columbus Beitrag ist falsch. Das Gesetz erlaubt abweichende Regelungen. Der Arbeitsvertrag bezieht sich auf den tv. Damit gilt dieser, sofern nicht nur auf teile des TV bezogen wurde.

K
kratzbürste

03.12.2017 um 11:38 Uhr

Man sollte genau lesen, für wen die verlängerten Fristen gelten (dem AG oder AG und AN)

M
merkur

03.12.2017 um 15:53 Uhr

§622 BGB, Abs 4 Satz 1 und 2 erlauben abweichende Regelungen in Tarifverträgen. Diese (abw.) Regelungen gelten, sofern es in eurem Betrieb Tarifvertragsparteien gibt oder, sofern dies nicht der Fall ist, auf den entsprechenden TV in den Arbeitsverträgen Bezug genommen wird.

Da dieser TV sagt, dass die gesetzlichen KF auch für die AN einzuhalten sind, der AN aber noch keine 5 Jahre im Betrieb beschäftigt ist, so gilt hier die gesetzliche KF von vier Wochen. Die arbeitsvertraglichen 3 Monate würden m.E. nur dann gelten, sofern es in dem TV eine Öffnungsklausel dahingehend gibt, dass abweichende, arbeitsvertragliche Regelungen möglich sind.

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