Dienstreise und Schulungsreise
Hallo liebe BR- Kollegen in Deutschland,
jetzt bin ich mal gespannt, ob mir bei dem folgenden Fall jemand weiterhelfen kann. Ich habe kein Gesetzestext gefunden. Vielleicht findet Ihr einen.
Folgender Fall: In unserem Unternehmen ist der Abteilungsleiter und der Substitut öfters im Jahr zum Einkaufen unterwegs. So eine Tour kann manchmal 4 Std. gehen und manchmal von morgens bis spät in die Nacht. (Immer Unterschiedlich) Deshalb hat unser Arbeitgeber gesagt, dass der AL und Substitut immer 09:00 Std. Arbeitszeit angerechnet bekommen, wenn diese auf Dienstreise gehen. Da kann ich als BRV auch gut mit Leben, genauso wie die Führungskräfte.
Nun habe ich in meinem Unternehmen folgendes Problem. Alle Mitarbeiter die auf Ganztagsfortbildung gehen (z.B.: SBV, BEM, Lieferantenschulungen, Betriebsratsschulungen, etc.), bekommen für einen Schulungstag nur 06:40 Std. angerechnet.
Ist dies so rechtens? Der Arbeitgeber begründet es damit, dass dies ja schon eine Fortbildung ist und dies dem Unternehmen sehr viel Geld kostet. Ebenso würden Teilzeitkräfte, die an einem Tag normal nur ca. 03:10 Std. arbeiten müssten, zu viele Überstunden machen würden.
Bitte helft mir.
Vielen Dank.
Gruss Hansen
Community-Antworten (3)
01.12.2017 um 16:49 Uhr
Angeordnete Fortbildungszeit ist Arbeitszeit. Sie hier: >>schiering.org/arhilfen/arzeit/fortbildung-arbeitszeit.pdf<<
02.12.2017 um 08:36 Uhr
Sowohl die Abrechnung bei den beiden Einkäufern als auch bei den Schulungsbesuchern ist nicht korrekt.
Aber glücklicherweise ist der BR ja bei der Verteilung der Arbeitszeit in der Mitbestimmung.
02.12.2017 um 22:29 Uhr
Allein bei einzelnen BR-Seminaren könnte es evtl. eine halbwegs zu rechtfertigende Ausnahme geben von dem Grundsatz, daß sämtlicher Zeitaufwand zu entlohnen ist: BAG, Urteil vom 10. 11. 2004 – 7 AZR 131/04 http://www.iww.de/aa/archiv/dienstreise-5-grundsaetze-zur-reisezeit-bei-betriebsraeten-f4926 Aus neuerer Fachliteratur habe ich dafür aber keine Bestätigung.
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