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Informationspflicht oder auch Mitbestimmungspflicht bei Beförderung

B
BR_2017
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, eine kurze Frage: Wie verhält es sich, wenn sich ein Mitarbeiter auf eine intern ausgeschriebene Stelle zum Abteilungsleiter beworben hat und genommen wurde und somit befördert wurde. Muss der BR nur informiert werden oder müsste er auch eine schriftliche Zustimmung geben sprich muss der BR angehört werden und hat Mitbestimmungsrecht? Danke!

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Community-Antworten (3)

M
Meyman

01.12.2017 um 10:04 Uhr

Hallo. Paragraph 99 Abs. 1 BetrVG: in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 Wahlberechtigte Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Versetzung, Ein und Umgruppierung zu unterrichten und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Die Antwort lautet ja undzwar vorher und nicht hinterher.

R
rsddbr

01.12.2017 um 13:10 Uhr

Nicht, wenn der Abeilungsleiter als leitender Angestellter nach BetrVG zu betrachten ist.

C
celestro

01.12.2017 um 15:20 Uhr

"Nicht, wenn der Abeilungsleiter als leitender Angestellter nach BetrVG zu betrachten ist."

Das trifft auf einen Abteilungsleiter aber oft genug nicht zu.

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