Liebe Forumteilnehmer und -innen,

Tschuldigung wenn ich mich hier öffentlich etwas schwammig ausdrücke, aber möglicherweise entwickelt sich bei uns gerade ein heftiger Rechtsstreit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Also: Wenn ein Arbeitgeber damit droht Verhandlungen über eine freiwillige BV nur dann aufzunehmen, wenn der Betriebsrat vorher eine nach § 87 BetrVG mitbestimmungspflichtige BV unterschreibt und zwar unter der Bedingung, dass sich der BR während dieser Verhandlungen mit niemanden beraten darf (kein Rechtsanwalt, niemand von der Gewerkschaft mit niemandem) ist das Euer Ansicht nach schon Behinderung der BR Arbeit oder Erpressung oder vielleicht nur Verhandlungsgeschick?

Funny Fact: Während der laufenden Gespräche zur BV nach §87 wurde durch den AG mit der Begründung, dass ist gesetzlich vorgeschrieben, versucht etwas hinein zu verhandlen, was sich nach juristischer Prüfung unsererseits als Lüge heraus gestellt hat.