Hallo Gemeinde unsre JAV würde gerne als BR kandidieren. Geht bei einer Wahl als BR und dem damit einhergehenden Rücktritt als JAV Schutzrechte verloren-z.B das Recht auf Übernahme nach der Ausbildung?
Erstellt am 29.11.2017 um 19:15 Uhr von Ernsthaft Nein! § 78a Abs. 1 BetrVG bezieht auch Auszubildende ein, die in den BR gewählt wurden.