Hallo Forum,

ich habe eine Frage zum Thema Mitarbeitergespräche. Diese sind vor kurzem erstmals bei uns durchgeführt worden. AG und BR haben vorher in konstruktiver Art und Weise gemeinsam dafür einen Leitfaden und Bewertungskriterien erstellt, das sei vorweg gesagt. Die Protokolle zu diesen Gesprächen wurden in den Personalakten der Mitarbeiter abgelegt.

Nun trat unsere indische Muttergesellschaft an unsere Geschäftsführung heran mit dem Ansinnen, ihr bitte alle diese Gesprächsprotokolle in englischer Übersetzung zuzuschicken. Das findet unser Geschäftsführer problematisch, und ich (BRV) auch.

Kennt Ihr irgendwelche Rechtsgrundlagen, mit denen wir den Indern begründen können, warum sie diese Protokolle leider nicht bekommen dürfen?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß
khel