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Schlüssiges Verhalten

B
bürgermeister
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR'ler, wie sieht eure Ansicht dazu aus? Meiner Ansicht nach hat er keine Festanstellung, weil die Arbeitsleistung bezahlt wurde.In Form der Rechnungsstellung.

Beispiel: Firma Murcks fordert 6 Leiharbeiter an. Die bestellten 6 plus ein siebenter der nicht bestellt wurde erscheinen über mehrere Wochen zum vereinbarten Dienst. Alle 7 Leiharbeiter wurden Fa.Murcks auch in Rechnung gestellt und diese wurde auch bezahlt. Verhält sich es den so das der 7te Leiharbeiter durch schlüssiges Verhalten nun im Gegensatz zu den anderen bei uns ein Unbefristetes Arbeitsverhältnis hat? Oder ist die erbrachte Arbeitsleistung des Leiharbeiters mit der Rechnungstellung des Verleihers an Fa.Murcks abgegolten? ( unter der Voraussetzung das die fällige Rechnung bereits bezahlt ist)

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Community-Antworten (4)

O
outofmemory

28.11.2017 um 14:27 Uhr

Frage 1: Was sagt denn der geschlossene Vertrag zwischen Fa. Murcks und dem Verleiher? Frage 2: Haben alle 7 Ma einen Arbeitsvertrag bei dem Verleiher? Frage 3: Wie sah denn die Anhörung des BRs zu diesen 7 Ma aus?

B
bürgermeister

28.11.2017 um 17:03 Uhr

@outofmemory

Frage1: Kann ich nicht beantworten da ich den Vertrag nicht kenne.

Frage2: Alle 7 haben einen Vertrag bei dem Verleiher. Schließe ich zumindest daraus da Fa.Murcks schon mehrere Leiharbeiter von der Zeitarbeitsfirma "Sklavenhandel" übernahm und diese dort kündigen mussten oder vielmehr gekündigt haben.

Frage 3: Der BR bekam einen Antrag auf Zustimmung zum Einsatz von Zeitarbeitspersonal xxx Personen für die Dauer von xx Wochen.

O
outofmemory

28.11.2017 um 18:19 Uhr

OK, wir wissen nicht, was Murcks mit Sklavenhandel vereinbart hat. Wir wissen auch nicht, ob die Ma von Sklavenhandel, die bei Murcks eingesetzt werden, tatsächlich dort einen Arbeitsvertrag haben. Aber wir wissen, dass der AG, bzgl. dieser Ma explizit zur Zeitarbeit für einen begrenzten Zeitraum, angehört hat.

Ich würde jetzt davon ausgehen, dass es sich hier nicht um einen Fall handelt, wo ein Ma seine Arbeitsleistung angeboten hat und der AG diese angenommen hat. So dass hieraus ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ma und AG entstanden ist. Wirklich beurteilen kann man dies erst jedoch erst, wenn man mal mit dem Ma spricht und/oder den Vertrag zzgl. Ergänzungen zwischen den Unternehmen kennt.

Bei uns wird der Vertrag für die Zeitarbeitskraft bei der Anhörung immer mitgesendet. Vielleicht sprecht ihr mit eurem AG mal darüber. Damit ihr nachvollziehen könnt, was für einen Mitarbeiter (Leih oder nicht Leih) ihr vor der Nase habt und welche Themen ihr für Ihn regeln könnt und welche nicht.

B
bürgermeister

29.11.2017 um 10:07 Uhr

Danke für deine Einschätzung outofmemory,

ähnlich sieht es unser Anwalt der den GBR betreut. Das schlimme ist das es den Herrn Schichtleiter/n und Produktionsleiter nach 6 Wochen aufgefallen ist.

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