Hallo zusammen,
JAV ler haben ja u.a. einen Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung.
Geht dieser Anspruch verloren, wenn eine JAV für den BR kandidiert, gewählt wird und deshalb vom Amt der JAV zurücktritt?
Und wie immer-wo stehts?
Gruss von den Betriebsratten