Erstellt am 27.11.2017 um 11:37 Uhr von celestro
stehen wird es ggf. nnirgendwo. Aber ich denke es ergibt sich logisch aus der Tatsache, daß die Sache mit der Übernahme an die JAV gekoppelt ist.
P.S. pjöööng hat es richtigerweise korrigiert.
Erstellt am 27.11.2017 um 11:53 Uhr von Pjöööng
Naja... Es ist doch eindeutig im Gesetz geregelt, man muss es nur mal lesen.
§ 78a BetrVG
Erstellt am 27.11.2017 um 12:08 Uhr von Meyman
Da die Übernahme nicht automatisch erfolgt, muss der jav'ler die unbefristete Übernahme (in den letzten 3 Monaten) schriftlich einfordern.