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Verlust der Ansprüche aus JAV bei Wahl zum BR?

B
betriebsratten
Okt 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, JAV ler haben ja u.a. einen Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung. Geht dieser Anspruch verloren, wenn eine JAV für den BR kandidiert, gewählt wird und deshalb vom Amt der JAV zurücktritt? Und wie immer-wo stehts? Gruss von den Betriebsratten

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Community-Antworten (3)

C
celestro

27.11.2017 um 12:37 Uhr

stehen wird es ggf. nnirgendwo. Aber ich denke es ergibt sich logisch aus der Tatsache, daß die Sache mit der Übernahme an die JAV gekoppelt ist.

P.S. pjöööng hat es richtigerweise korrigiert.

P
Pjöööng

27.11.2017 um 12:53 Uhr

Naja... Es ist doch eindeutig im Gesetz geregelt, man muss es nur mal lesen.

§ 78a BetrVG

M
Meyman

27.11.2017 um 13:08 Uhr

Da die Übernahme nicht automatisch erfolgt, muss der jav'ler die unbefristete Übernahme (in den letzten 3 Monaten) schriftlich einfordern.

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