Erstellt am 24.11.2017 um 10:45 Uhr von outofmemory
Was ist denn der "Teil-Betriebsrat" für ein Gremium?
Betriebsrat
Gesamtbetriebsrat
Konzernbetriebsrat
"Entschuldigung für die Frage, aber alle Mitarbeiter in Firmen ohne Betriebsrat fragen sich nun ob sie einen eigenen Betriebsrat gründen sollen."
Das sollten sie tun, es schadet nicht. Das ist unabhängig von diesem Thema.
Erstellt am 24.11.2017 um 12:26 Uhr von Sucht Rat
Hallo outofmemory,
die Gründung von weiteren Betriebsräten ist in Arbeit. Die Frage ist wie schnell das nun geschehen sollte.
Es ist ein Betriebsrat, der in Dt. existiert. Aber er ist nur an einem Standort Wirklichkeit, nicht an allen Standorten und hat sich bis heute ausschließlich um die Belange des einen Standorts gekümmert.
Nun kam die Geschäftsleitung auf die Idee, diesen zu einem Treffen aller Betriebsräte zu entsenden und dort für alle Mitarbeiter sprechen/entscheiden zu lassen.
Geht das so einfach?
Danke!
MfG
Erstellt am 24.11.2017 um 13:21 Uhr von celestro
"Nun kam die Geschäftsleitung auf die Idee, diesen zu einem Treffen aller Betriebsräte zu entsenden und dort für alle Mitarbeiter sprechen/entscheiden zu lassen.
Geht das so einfach?"
1.) Ein regionaler Betriebsrat kann nicht für alle Mitarbeiter sprechen.
2.) Die GL kann den BR überhaupt nicht entsenden, weil Sie keine rechtliche Möglichkeit hat, dies zu tun. Auch kann Sie keine Versammlung von Betriebsräten einberufen.
"Nun möchte die Konzerngeschäftsleitung (unser Konzern besteht je aus mehreren Firmen je Land in verschiedenen europäischen Ländern) eine Betriebsratsversammlung aller Konzernbetriebsräte (sofern vorhanden) einberufen."
bin mit KBR jetzt nicht ganz so firm, ABER ... auf Anhieb würde ich sagen, daß man lediglich einen KBR hat und somit stellt sich die Frage, wie eine Versammlung ALLER KBRs aussehen soll.
Erstellt am 24.11.2017 um 14:01 Uhr von outofmemory
OK, also der §54 BetrVG sagt, dass ein Konzernbetriebsrat (KBR) gegründet werden kann, wenn ein Konzern vorliegt. Weiter müssen die Gesamtbetriebsräte (GBR) der Unternehmen, die mehr als 50% der Belegschaft repräsentieren, eine Gründung des KBR beschließen. Wenn kein Gesamtbetriebsrat vorhanden ist, kann ein BR die Aufgabe des GBR übernehmen.
Dies bedeutet in eurem Fall, wenn der eine Betriebsrat (BR) mehr als 50% der Arbeitnehmer in Deutschland repräsentiert, dann könnte er einen KBR gründen. Dieser könnte dann mit dem AG Vereinbarungen für alle Unternehmen, die zu diesem Konzern gehören, schließen.
Der BR kann lediglich Themen für seinen und/oder ihm zugeordnete Betriebe behandeln. Er kann keine Themen von anderen Unternehmen behandeln.
Erstellt am 27.11.2017 um 09:33 Uhr von Sucht Rat
Vielen Dank für die Hilfe!