Erstellt am 23.11.2017 um 11:35 Uhr von moreno
Na so machen, dass der AG nicht mehr lächelt!!!!
Er nimmt die Arbeitsleistung an also verstößt er damit gegen das Arbeitszeitgesetz und der Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Lage der Arbeitszeit. Eigentlich sollte ein Anruf beim Chef vom BR reichen!
Erstellt am 23.11.2017 um 11:42 Uhr von celestro
"Eigentlich sollte ein Anruf beim Chef vom BR reichen!"
Beim Chef vom BR ? ^^
Erstellt am 23.11.2017 um 11:56 Uhr von moreno
Vom Betriebsrat beim Chef :-)
Erstellt am 23.11.2017 um 12:02 Uhr von Peter12
Erstellt am 23.11.2017 um 12:14 Uhr von AlterMann
Nein, kein Betrug. Betrug setzt eine Täuschung voraus, um einen Vorteil zu erlangen. Hier gibt es weder eine Täuschung (der Chef lächelt ja) noch einen Vorteil auf seiten des Verursachers.
Aber moreno hat ja schon alles gesagt.
Erstellt am 23.11.2017 um 12:29 Uhr von ickederdicke
Hier wäre ich vorsichtig, es könnte bei dem MA eine psychische Störung vorliegen. Wir hatten einen identischen Fall, der MA kam über den betrieblichen Sozialdienst in passende Behandlung.Wenn ihr keinen eigenen betr.Sozialdienst habt erkundigt euch bei der LWL, Gesundheitsamt o.a.
Solltet ihr die Arbeitszeit über 10 Std. am Tag tagesaktuell erkennen, wäre eine Sofortmaßnahme den MA umgehend "für heute" nach Hause schicken zu lassen über den Vorgesetzten. Denn auch dieser sollte sich bewusst ein, das er im Falle eines Falles strafrechtlich belangt werden kann - Stichwort Führsorge Pflicht als Vorgesetzter.
Erstellt am 23.11.2017 um 13:38 Uhr von Challenger
Zitat moreno :
Er nimmt die Arbeitsleistung an also verstößt er damit gegen das Arbeitszeitgesetz und der Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Lage der Arbeitszeit.
Ergänzend hierzu :
Zwingend mitbestimmungspflichtig sind nach §87 Abs.2 Nr.3 BetrVG alle Überstunden, die der AG anordnet, duldet, oder - auch freiwillig geleistete Überstunden - entgegennimmt
Erstellt am 23.11.2017 um 14:08 Uhr von KlausLage
Super Danke. Ihr habt mir weitergeholfen!