Hallo miteinander .-)
direkt zu meiner Frage. Wie verhält es sich wenn ein Mitarbeiter entgegen der geplanten Arbeitszeit ( 7,5Std) seine Arbeitszeit eigenwillig ändert. Der Kollege beginnt 3-4Stunden eher ohne sich anzumelden und schenkt die gearbeitete Zeit dem Arbeitgeber der darüber natürlich lächelt. Die Anwesenheit geht manchmal bis zu 14Stunden (Gestempelt 7,5h) Was können wir dem entgegen bringen? Danke BR
Community-Antworten (8)
23.11.2017 um 12:35 Uhr
Na so machen, dass der AG nicht mehr lächelt!!!! Er nimmt die Arbeitsleistung an also verstößt er damit gegen das Arbeitszeitgesetz und der Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Lage der Arbeitszeit. Eigentlich sollte ein Anruf beim Chef vom BR reichen!
23.11.2017 um 12:42 Uhr
"Eigentlich sollte ein Anruf beim Chef vom BR reichen!"
Beim Chef vom BR ? ^^
23.11.2017 um 12:56 Uhr
Vom Betriebsrat beim Chef :-)
23.11.2017 um 13:02 Uhr
Arbeitszeitbetrug
23.11.2017 um 13:14 Uhr
Nein, kein Betrug. Betrug setzt eine Täuschung voraus, um einen Vorteil zu erlangen. Hier gibt es weder eine Täuschung (der Chef lächelt ja) noch einen Vorteil auf seiten des Verursachers. Aber moreno hat ja schon alles gesagt.
23.11.2017 um 13:29 Uhr
Hier wäre ich vorsichtig, es könnte bei dem MA eine psychische Störung vorliegen. Wir hatten einen identischen Fall, der MA kam über den betrieblichen Sozialdienst in passende Behandlung.Wenn ihr keinen eigenen betr.Sozialdienst habt erkundigt euch bei der LWL, Gesundheitsamt o.a. Solltet ihr die Arbeitszeit über 10 Std. am Tag tagesaktuell erkennen, wäre eine Sofortmaßnahme den MA umgehend "für heute" nach Hause schicken zu lassen über den Vorgesetzten. Denn auch dieser sollte sich bewusst ein, das er im Falle eines Falles strafrechtlich belangt werden kann - Stichwort Führsorge Pflicht als Vorgesetzter.
23.11.2017 um 14:38 Uhr
Zitat moreno : Er nimmt die Arbeitsleistung an also verstößt er damit gegen das Arbeitszeitgesetz und der Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Lage der Arbeitszeit.
Ergänzend hierzu : Zwingend mitbestimmungspflichtig sind nach §87 Abs.2 Nr.3 BetrVG alle Überstunden, die der AG anordnet, duldet, oder - auch freiwillig geleistete Überstunden - entgegennimmt
23.11.2017 um 15:08 Uhr
Super Danke. Ihr habt mir weitergeholfen!
Verwandte Themen
Wahl des BR-Vorsitzenden
ÄlterDie BR-Wahl in unserem Unternehmen ist gelaufen. Es gab drei Listen; später stellte sich heraus (bzw. einigen war es vorher klar), dass zwei der Listen (nennen wir sie Liste I und II) von vorn herein
Stimmzettel Betriebsratswahl - wie muss der aussehen?
ÄlterHallo, ich habe da mal eine Frage zum Aussehen des Stimmzettels. Bei uns fand die Wahl am Dienstag , den 09.05. statt. Die Wahl wurde als Listenwahl durchgeführt. Laut WO §11 ist es ausreichend, we
Fortbildung Umgang miteinander, Stress mit Kunden - keine Fortbildung im Sinne des § 96 BetrVG?
ÄlterHallo Leute, Ein Abt Leiter hat einen Kurs Bestimmt der im Haus für manche nach Dienstzeit (3 Std. später) stattfinden soll. Es geht um Umgang miteinander Stress mit Kunden Krankheiten usw. Er sagt
Flexible Arbeitszeit und Stundenkonto Gleitzeit - kann man beides miteinander kombinieren?
ÄlterHallo Kollegen-kollidiert die flexible Arbeitszeitregelung mit einem Gleitzeitmodell,oder kann man beides Miteinander kombinieren?
Ich bin ratlos kann mir jemand helfen - zwei MA sollen eine Vereinbarung schreiben, in der steht wie sie miteinander umgehen sollen?
ÄlterHallo, ich hab mal eine frage. Eine vorgesetzte möchte das zwei mitarbeiter eine vereinbarung schreiben, in der stehen soll wie sie miteinander umgehen sollen. ich als BR habe gesagt das ist doch läch