Zusammenspiel § 102 Absatz 3 Satz 3 und §99 Einstellung
Hi Zusammen, ich stecke gerade in einer Zwickmühle. Wir haben in der vergangenen Woche eine Anhörung wegen einer verhaltensbedingten Kündigung vorgelegt bekommen. Dieser haben wir Widersprochen und als milderes Mittel eine Versetzung vorgeschlagen und konkret auf eine offene Stelle im Unternehmen hingewiesen. Wir haben gleichzeitig eine Anhörung nach §99 Einstellung reinbekommen, die sich just genau auf die von uns verwiesene Stelle bezieht. Können wir der Einstellung nun widersprechen mit dem Verweis, dass durch diese personelle Maßnahme eine begründete Besorgnis besteht, das das Arbeitsverhältnis des von dem anderen Kollegen gekündigt wird? Oder ist das zu weit hergeholt. Die Kündigung erfolgt ja nicht, wegen der Einstellung. Können wir diese beiden Sachverhalte miteinander verknüpfen? Vielen Dank vorab.
Community-Antworten (1)
16.11.2017 um 07:37 Uhr
Ja. Das ist ja der Sinn des 99er
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