Erstellt am 07.11.2017 um 11:39 Uhr von ganther
erlaubt ist es. Die Erfolgsaussichten einer solchen Kündigung vor dem Arbeitsgericht für den AG könnte aber darunter leiden. Der AN sollte unbedingt mit einem Anwalt sprechen
Erstellt am 07.11.2017 um 13:13 Uhr von pummelfee
Die Frage erinnert mich an die große Diskussion, auch unter Fachanwälten, darüber ob das BEM Verfahren für viele Arbeitgeber eine Vorbereitungsmaßnahme für krankheitsbedingte Kündigungen darstellt.
Meine Empfehlung: In einer BV Gesundheitsdaten vom Arbeitgeber maximal trennen. (siehe Handlungshilfe und Muster vom Ministerium für Arbeit ).
Zu deiner Frage: Ist möglich, Anwalt einschalten, als BR möglicherweise Zustimmung verweigern
Erstellt am 07.11.2017 um 16:39 Uhr von Challenger
Erstellt am 07.11.2017 um 10:47 Uhr von Kai Uwe :
Ist eine Krankheitsbedingte Kündigung während eines laufenden BEM Verfahrens erlaubt?
Soll denn überhaupt einem AN gekündigt werden und wenn ja, mit welcher Begründung ?
Erstellt am 08.11.2017 um 12:51 Uhr von Kai Uwe
Besten dank für die schnellen Antworten