Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

wir sind ein überregional tätiger sozialer Träger mit eigenem Fortbildungszentrum:

Bei einer bestimmten Weiterbildungsmaßnahme ist es so, dass die Teilnehmer eine Woche Urlaub opfern sollen und eine Rückzahlungsklausel vereinbart wird. Den Teilnehmern entsteht nach der Weiterbildung kein geldwerter Vorteil.

Frage: Ist der Betriebsrat bei der Gestaltung der Auflagen (Urlaub/Freistellung, Rückzahlungsklauseln) in der Mitbestimmung?