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M
Mochlen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

In unserer Firma sollen Kollegen zu einer Schulung fahren, welche notwendig ist. Diese ist Dienstag und Mittwoch. Montag Nachmittag um 15 Uhr fahren sie los und brauchen ca. 3h Autofahrt. Unser ag will ihnen das Hotel einen Tag länger bezahlen, damit sie Dienstag nicht zu früh los müssen.

Nun die Frage. Ist die Fahrt Arbeitszeit? Ein Kollege hat Nachtschicht von Sonntag zu montag. D.h. wenn es Arbeitszeit ist, würde er die ruhezeit nicht einhalten. Was ist zumutbar, wenn sie in der Nacht losfahren würden und der Lehrgang jeweils 8h gehen würde?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Grüße P.S.: es sind keine BR Mitglieder

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Community-Antworten (9)

K
kratzbürste

01.11.2017 um 18:46 Uhr

Dann überschreitet der Kollege die 10 Stunden Höchstarbeitszeit (8Std.Seminar + 3 Std Fahrt ). Da muss wohl eine andere Lösung her. Z.B. früher Schichtende.

B
BRHamburg

01.11.2017 um 19:18 Uhr

Die Autofahrt ist für die Beifahrer nicht als Arbeitszeit zu werten. Wenn also nicht der Kollege aus der Nachtschicht fährt dürfte es keine Pronleme geben.

M
Mochlen

01.11.2017 um 19:31 Uhr

Die 3 Kollegen fahren zusammen Die anderen beiden hätten Frühschicht. Nur unser Betrieb legt es aus, dass es großzügig ist, dass die 3 das Hotel den Abend schon nutzen können. Quasi das die Firma großzügigerweise eine Nacht mehr bezahlt und somit wäre es keine Arbeitszeit. Wenn Sie 2 Stunden im Stau stehen, verlängert sich die Fahrt ja auch.

Grüße

B
BRHamburg

01.11.2017 um 19:41 Uhr

Seit doch froh das der Arbeitgeber das Hotel eine Nacht länger zahlt. Es würde auch reichen wenn die Kollegen am ersten Seminartag anreisen. Also nehmt das Angebot an und gut ist.

M
Mochlen

01.11.2017 um 19:55 Uhr

Klar ist das ein tolles Angebot und ich sehe es Art ähnlich, aber was ist wenn ein Unfall passiert? Dann hätte keiner fahren dürfen.

B
BRHamburg

01.11.2017 um 20:32 Uhr

Warum bitte hätte dann keiner fahren dürfen? Was ist das für ein Schwachsinn? Du solltest mal zwei Gänge zurück schalten.

M
Mochlen

01.11.2017 um 23:11 Uhr

Hallo? Ich Frage hier weil ich was nicht weiß und dann ist es Schwachsinn. Danke... Ich gehe von ruhezeiten aus. Deswegen die Frage. Wenn jemand, der Nachtschicht hat, eine dienstreise/weiterbildung antritt, ohne dass die 11 h rum sind, sollte er nicht fahren. Und die Kollegen aus der Frühschicht, welche seit 4.30 Uhr wach sind, sind in meinen Augen dann auch nicht mehr fit um 3 h zu fahren. Wo endet die zumutbarkeit?

Ich wollte nicht wissen, ob etwas schwachsinnig ist. Ich wollte quasi nur eine Antwort ob es rechtlich erlaubt ist oder ob die Arbeitszeit "auf Arbeit " verkürzt werden muss/sollte.

Die Kollegen fragten mich um Rat und ich will ihnen die Antwort Auch liefern.

Grüße

B
BRHamburg

02.11.2017 um 05:26 Uhr

Sorry ich wollte dich hier nicht persönlich angreifen. Zwischen dürfen und sollen ist ein Unterschied. Natürlich ist es nicht perfekt wenn jemand um 4:30 Uhr aufsteht, zur Arbeit geht und dann noch lange mit dem Auto unterwegs ist. Nur was wären den hier die Alternativen? Wie realistisch ist es das euer Chef der Verkürzung der Arbeitszeit auch noch zustimmt? Den er muss weder das Hotel für eine Nacht mehr bezahlen als nötig noch der Verkürzung zustimmen. Also mein Tipp: Die Kollegen sollen sich beim fahren wenn möglich abwechseln.

M
Mochlen

02.11.2017 um 19:55 Uhr

Ist kein Problem. Unser ag möchte nur einen eintragen lassen als Fahrer. Ist quasi ein Mietwagen. Daher ist das abwechseln eher unangebracht. Es gibt nicht viele Alternativen, dass ist das Problem. Deswegen hatte ich gehofft, ihn auf irgend ein Gesetz festnageln zu können bzw. Die kollegen. Aber scheinbar eher nicht. Schade. Danke trotzdem ;)

Grüße

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