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Weiterbildung als Betreibsrat oder Weiterbildung im Beruf - darf die Geschäftsleitung mich vor diese Wahl stellen?

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Riddim
Jan 2018 bearbeitet

Einen schönen guten Tag!

Ich bin stel. Betreibsrat in einer Firme mit ca. 50 Angestellten. Im kommenden Jahr möchte ich das Betriebsratseinführungssiminar besuchen und des weiteren hatte ich die Möglichkeit eine Weiterbildung in meinem Beruf zu besuchen! Die Firmenleitung teilt mir nun mit das ich nur eine der beiden Angebote nächstes Jahr besuchen darf! Also entsteht mir hier ganz klar ein Nachteil darin das ich Betriebsrat bin!

Meine Frage: Darf die Geschäftsleitung mich vor die Wahl stellen welche Fort bez. Weiterbildung ich nächstes Jahr besuche? MfG

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Community-Antworten (4)

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Mona-Lisa

18.11.2006 um 14:58 Uhr

@Riddim, so wie ich das lese, bist du 1.? Ersatzmitglied (verbessere mich, wenn ich falsch liege). Als Ersatzmitglied hast du erstmal keinen Schulungsanspruch. Ausnahme, wenn du öfters mal ein reguläres BR-Mitglied vertrittst. Solltest du jedoch BR-Mitglied sein, kann dich die GL nicht vor die Wahl stellen! Schulungsanspruch hast du nach § 37 BetrVG. Wann hattet ihr denn eure Wahlen?

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Catweazle

18.11.2006 um 15:13 Uhr

Für berufliche Fortbildungs-Seminare hast du den gleichen Anspruch wie jeder andere MA auch. Für das Betriebsratsgundseminar hast du einen Rechtsanspruch. BR-Beschluss und fertig. Gilt, wie Mona-Lisa schon schreibt, aber nur bedingt für Ersatzmitglieder.

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Riddim

18.11.2006 um 16:07 Uhr

Schon mal vielen Dank für die schnellen Antworten!

Also ich habe mich etwas unvollständig ausgedrückt- Ich bin stellver. Betriebsratsvorsitzener und habe natürlich die Möglichkeit zur Weiterbildung. Mein Problem ist das die Gl mich nächstes Jahr nicht für beide Weiterbildungen freistellen wollen! Wenn sie wollen können sie natürlich sagen sie hätten sich kurzfristig doch für jemand anderen entschieden was die berufl. Weiterbildung angeht! Nur dürfen Sie dann das Ganze nicht damit Begründen das ich als Betriebsrat schon Fortbildungen besuche und sie mich nicht weiter Freistellen können, oder?

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Mona-Lisa

18.11.2006 um 16:59 Uhr

@Riddim, du hast nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, notwendige Seminare zu besuchen! Ein Betriebsverfassungsseminar ist doch das erste, was ein neugewählter Betriebsrat schnellstens besuchen muss!

http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/schulungsanspruch.php

Der § 37 Rd. 114 BetrVG Fitting stellt klar, dass du als Betriebsrat nicht schlechter gestellt werden darfst, als vergleichbare Arbeitnehmer! § 78 BetrVG, du darfst wegen deiner Betriebsratstätigkeit ........nicht benachteiligt oder begünstigt werden, dies gilt auch für die berufliche Entwicklung. Macht dies mal eurem AG klar.
Ihr 3 BRs fasst einen Beschluss zur Teilnahme des Seminars, und teilt dies mit dem Themenplan/Seminarort dem AG mit, am besten ca. 14 Tage vorher.

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