Erstellt am 01.11.2017 um 12:31 Uhr von hansimglueck
Wegen eines Feiertags oder Urlaub kann kein Minus entstehen.
Darum frage doch mal in eurer Personalabteilung, wie das zu Stande kommt.
Erstellt am 02.11.2017 um 09:22 Uhr von nicoline
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für ***Arbeitszeit,*** die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Bedeutet: wenn der Grund für das Frei der Feiertag ist und der AN hätte arbeiten müssen, wenn kein Feiertag wäre, darf durch den Feiertag kein Minus entstehen.
Hier ist der Grund des freien Tages der Dienstplan und nicht der Feiertag.
*dafür wird der Kollegin anteilig 1,75 Stunden minus angeschrieben*
Was bedeutet anteilig?
Erstellt am 02.11.2017 um 09:36 Uhr von JollyJumper
Bei euch wurde die Zeitgutschrift für Feiertage auf mo - sa mit je 1/6 der Wochenarbeitszeit festgelegt egal ob mann hätte arbeiten müssen oder nicht. Das kann mann durchaus so machen.