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Feiertage - Urlaubstage

KK
KUNO Kimba
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ,wir sind ein Einzelhandels Unternehmen und haben an 6 Tagen in der Woche offen. Nun folgende Frage. Beispiel: eine Kollegin ( Vollzeit) hat Montag frei im rollsystem nun ist der Montag ein Feiertag dafür wird der Kollegin anteilig 1,75 Stunden minus angeschrieben . Das Gleiche wenn ein einzelner Urlaubstag genommen wird. Frage ist das ok? Noch wichtig wir haben eine 5 Tage Woche

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Community-Antworten (3)

H
hansimglueck

01.11.2017 um 13:31 Uhr

Wegen eines Feiertags oder Urlaub kann kein Minus entstehen.

Darum frage doch mal in eurer Personalabteilung, wie das zu Stande kommt.

N
nicoline

02.11.2017 um 10:22 Uhr

Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen (1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Bedeutet: wenn der Grund für das Frei der Feiertag ist und der AN hätte arbeiten müssen, wenn kein Feiertag wäre, darf durch den Feiertag kein Minus entstehen. Hier ist der Grund des freien Tages der Dienstplan und nicht der Feiertag.

dafür wird der Kollegin anteilig 1,75 Stunden minus angeschrieben Was bedeutet anteilig?

J
JollyJumper

02.11.2017 um 10:36 Uhr

Bei euch wurde die Zeitgutschrift für Feiertage auf mo - sa mit je 1/6 der Wochenarbeitszeit festgelegt egal ob mann hätte arbeiten müssen oder nicht. Das kann mann durchaus so machen.

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