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Mitbestimmung KM Geld

G
Gerti
Okt 2017 bearbeitet

Hallo ! Hat der BR Mitbestimmungsrecht bei der Bezahlung von km Geld ? Ein Kollege wurde zur Aushilfe in einen anderen Betriebsteil abgestellt. Die Fahrt dorthin ist ca. 50 km. Auf Grund mehrerer Baustellen und Umleitungen waren es rund 60 km. Die Geschäftsleitung will aber nur die üblichen 50 km bezahlen. Kann der BR hier etwas tun oder ist das individualrechtlich zu klären ? BV gibt es dazu keine.

44501

Community-Antworten (1)

P
Pjöööng

27.10.2017 um 11:54 Uhr

Hierbei handelt es sich in der Tat um einen individualrechtlichen Anspruch. Der Anspruch dürfte sich aus § 670 BGB ergeben.

Selbstverständlich kann ihn der BR hier unterstützen, schließlich geht es ja (vermutlich) nur um 3,- €. Dafür wird man wohl kaum ernsthaft vor Gericht ziehen wollen...

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