Checkliste
Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Mit dieser Checkliste prüfen Sie, ob Ihre Seminarbuchung rechtssicher ist.
| Prüfpunkt | Darauf kommt es an | Erledigt |
| Beschluss | Haben Sie im Gremium einen ordnungsgemäßen Beschluss gefasst? | ❏ |
| Zeitpunkt | Sind beim Zeitpunkt der Schulung die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden? | ❏ |
| Erforderlichkeit |
Ist die Schulung für Ihre Betriebsratsarbeit erforderlich? Grundlagenwissen ist erforderlich für alle neu gewählten Betriebsräte. Grundlagen-Seminare können Sie besuchen, ohne dass die Erforderlichkeit der Schulung begründet werden muss. In der Schulung geht es um diese Grundlagenkenntnisse:
Spezialwissen ist erforderlich für bestimmte Funktionen und Aufgaben im Gremium. Bei Spezialseminaren muss die Erforderlichkeit besonders begründet werden. Diese Fragen helfen Ihnen bei der Begründung:
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| Kosten | Erscheinen die anfallenden Kosten mit Blick auf die betriebliche Situation verhältnismäßig? | ❏ |
| Arbeitgeber informieren | Haben Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über die Teilnahme an der Schulung (und bei Spezialseminaren über deren Erforderlichkeit) informiert? | ❏ |
Alle Häkchen gesetzt? Dann haben Sie einen Schulungsanspruch gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG und können gleich Ihr passendes W.A.F. Seminar unverbindlich reservieren. Alle Seminare finden Sie unter waf-seminar.de.
Haben Sie noch Fragen? Unser Team von Juristen hilft Ihnen gerne weiter: 08158 99720