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Compliance

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Seminarbeigaben sind häufig der Anlass dafür, dass dem Betriebsrat Verstöße gegen Compliance-Richtlinien zum Vorwurf gemacht werden.

Alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen, erfahren Sie hier!

Compliance bei Betriebsräten

Was heißt eigentlich Compliance?

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) definiert Compliance als die in der Verantwortung des Vorstands liegende Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien.

Warum gibt die W.A.F. bei ihren Seminaren überhaupt Hilfsmittel bei?

Bei allen von der W.A.F. ausgegebenen Seminarbeigaben (z.B. Tablet, Fitting-Kommentar, Arbeitsgesetze) handelt es sich um wertvolle und hilfreiche Arbeitsmaterialien für die tägliche Betriebsratsarbeit. Diese können und sollen die Betriebsratsmitglieder für die Arbeit im Betriebsrat nutzen. Es ist nicht beabsichtigt, dass die Betriebsräte die Seminarbeigaben privat verwenden.

Was sagt die Rechtsprechung?

Das Hessische LAG hat in einem aktuellen Urteil in Bezug auf W.A.F. Seminare nochmals ausdrücklich klargestellt, dass Seminarbeigaben weder eine unzulässige Begünstigung des BR-Mitglieds nach § 78 Abs. 2 BetrVG darstellen, noch die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für die Schulungsveranstaltung entfallen lassen. Ein privater (nicht gewerkschaftlicher) Schulungsveranstalter ist darüber hinaus auch nicht zu einer Aufschlüsselung seiner Kostenrechnung verpflichtet. (vgl. Hessisches LAG, Beschluss vom 10.08.2020, Az. 19 TaBV 177/19).

Heißt das, ich brauche meinen Arbeitgeber über Seminarbeigaben nicht zu informieren?

Aufgrund unterschiedlicher Compliance-Richtlinien in den einzelnen Betrieben empfehlen wir ungeachtet der hierzu ergangenen Rechtssprechung vor Besuch des Seminars das Thema „Seminarbeigaben“ mit dem Arbeitgeber offen zu kommunizieren. Hierbei sollten Sie als Betriebsrat unbedingt auf die von uns gedachte Verwendung der Seminarbeigaben hinweisen. Insbesondere sollten Sie klarstellen, dass die Seminarbeigaben für die Arbeit im Betriebsrat bestimmt sind und von sämtlichen Betriebsräten genutzt werden können.

Ferner sind für die Inbetriebnahme und Nutzung des Tablets in Ihrem Betrieb die für Ihren Betrieb gültigen IT-Richtlinien zu beachten. Bitte stimmen Sie sich auch diesbezüglich mit Ihrer IT-Abteilung ab und beachten Sie die IT-Sicherheitsvorschriften in Ihrem Betrieb, um Schäden von dem Gerät und Ihrem Firmennetzwerk abzuwenden.

Sind die Seminarbeigaben Eigentum des Betriebsrats?

Da die Kosten der Betriebsratsschulung vom Arbeitgeber zu tragen sind, stehen sämtliche Seminarbeigaben im rechtlichen Eigentum des Arbeitgebers. Demzufolge kann der Arbeitgeber grundsätzlich auch die Herausgabe der Seminarbeigaben vom Betriebsrat verlangen.

Zu beachten ist jedoch, dass der Betriebsrat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Bereitstellung sämtlicher notwendiger Sachmittel für eine ordnungsgemäße Arbeit im Betriebsrat hat. Hierzu gehört insbesondere das zur Verfügung stellen von Fachliteratur, wie z.B. arbeits- und sozialrechtliche Gesetzestexte und juristische Kommentare.

Was ist, wenn der Betriebsrat diese Hilfsmittel dennoch nicht möchte?

Es ist natürlich sämtlichen Betriebsratsmitgliedern freigestellt, die Annahme von Seminarbeigaben aufgrund interner Compliance-Richtlinien zu verweigern. Da es sich bei sämtlichen Seminarbeigaben jedoch um kostenlose Seminarbeigaben handelt, wirkt sich eine Verweigerung der Annahme nicht auf eine Reduzierung des Seminarpreises aus.

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