Forum
Wissen
Rechtsprechung
Seminare


Betriebsvereinbarung

Die Auslegung von Betriebsvereinbarungen

LAG Rheinland-Pfalz, Az. 8 TaBV 13/21, vom 27.09.2022

Der Fall

Betriebsrat und Arbeitgeber stritten vor Gericht um die Auslegung einer Betriebsvereinbarung. Es ging um die Frage, wie der Begriff des „außertariflichen Gehalts“ in der Betriebsvereinbarung auszulegen sei. Der Betriebsrat meinte, hierzu dürften keine Bonuszahlungen nach individuellen Zielvereinbarungen gehören und stellte einen entsprechenden Feststellungsantrag bei Gericht. Der Arbeitgeber war der Ansicht, der Betriebsrat dürfe einen solchen Antrag bei Gericht gar nicht stellen, da dieser auf individualrechtliche Ansprüche der Arbeitnehmer gerichtet sei.

Die Entscheidung des Gerichts

Ein Feststellungsinteresse des Betriebsrats war zu bejahen, da die Betriebsparteien konkret über die Auslegung einer Betriebsvereinbarung stritten und der vom Betriebsrat gestellte Antrag auf die Feststellung eines Rechtsverhältnisses gerichtet war, nämlich auf Klärung der Frage, welche Verpflichtung die Arbeitgeberin bei der Berechnung des Jahresgehalts trifft.

Der Betriebsrat war darüber hinaus auch antragsbefugt. Insoweit kommt es maßgebend darauf an, dass der Betriebsrat eigene betriebsverfassungsrechtliche Rechte behauptet und nicht ausschließlich Rechte von Arbeitnehmern reklamiert. Vorliegend konnte sich der Betriebsrat bei der Geltendmachung des streitgegenständlichen Antrags auf seinen ihm zustehenden Durchführungsanspruch bezüglich der Betriebsvereinbarung gemäß § 77 Abs. 1 S. 1 BetrVG berufen. Dieser Anspruch des Betriebsrats war auch nicht deswegen ausgeschlossen, weil dieser als „Reflex" gegebenenfalls zu höheren individualrechtlichen Zahlungsansprüchen von Arbeitnehmern führen könnte.

Das bedeutet die Entscheidung für Sie

Immer, wenn es in einem Beschlussverfahren um die Auslegung von Betriebsvereinbarungen geht, ist der Betriebsrat vor dem Hintergrund des ihm zustehenden Durchführungsanspruchs antragsbefugt.

Betriebsvereinbarung
4,7
1.480 Bewertungen
Betriebsvereinbarungen rechtssicher gestalten und souverän verhandeln!
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen im Betriebsverfassungsrecht, die die Ergebnisse von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber in Betriebsvereinbarungen umsetzen.
4,7
1.480 Bewertungen