Betriebsratswahl: Empfangnahme von Wahlvorschlägen - Einreichungsfrist
LAG Frankfurt, 12 TaBV 177/90, § 19 Abs 1 BetrVG § 32 BetrVGDV 1 § 6 Abs 1 S 2 BetrVGDV 1 § 7 BetrVGDV 1, vom 06.02.1991
Leitsatz
Bestimmt das Wahlausschreiben ein bestimmtes Datum (ohne begrenzende Uhrzeitangabe) als Ende der Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen, so muss sich der Wahlvorstand - mindestens eines seiner Mitglieder, im Zweifel der/die Wahlvorstandsvorsitzende - mindestens bis zum Ende der betrieblichen Arbeitszeit am fraglichen Tag zur Empfangnahme von Wahlvorschlägen bereit halten.