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Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV 2010)
Abschnitt 1 - Zielsetzung, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 - Gefahrstoffinformation
§ 3 Gefahrenklassen
§ 4 Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung
§ 5 Sicherheitsdatenblatt und sonstige Informationspflichten
Abschnitt 3 - Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten
§ 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
§ 7 Grundpflichten
Abschnitt 4 - Schutzmaßnahmen
§ 8 Allgemeine Schutzmaßnahmen
§ 9 Zusätzliche Schutzmaßnahmen
§ 10 Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B
§ 11 Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen
§ 12 (weggefallen)
§ 13 Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle
§ 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten
§ 15 Zusammenarbeit verschiedener Firmen
Abschnitt 4a - Anforderungen an die Verwendung von Biozid-Produkten einschließlich der Begasung sowie an Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln
Abschnitt 5 - Verbote und Beschränkungen
§ 16 Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen
§ 17 Nationale Ausnahmen von Beschränkungsregelungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Abschnitt 6 - Vollzugsregelungen und Ausschuss für Gefahrstoffe
§ 18 Unterrichtung der Behörde
§ 19 Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse
§ 20 Ausschuss für Gefahrstoffe
Abschnitt 7 - Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
§ 21 Chemikaliengesetz – Anzeigen
§ 22 Chemikaliengesetz – Tätigkeiten
§ 23 (weggefallen)
§ 24 Chemikaliengesetz – Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen
§ 25 Übergangsvorschrift
Anhang I (zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3)Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten
Anhang II (zu § 16 Absatz 2)Besondere Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen für bestimmte Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Anhang III (zu § 11 Absatz 4)Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit organischen Peroxiden
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV 2010)
Gesetze
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV 2010)
§ 23 (weggefallen)
GefStoffV 2010 - § 23 (weggefallen)
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