W.A.F. LogoSeminare

Betriebsratslose Zeit durch vorgezogene BR-Wahl droht

R
Resatre
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

2014 wurde bei uns die BR-Wahl vorgezogen, da der BR geschlossen zurückgetreten war. Die Wahl fand am 22. Januar statt.

Laut BetrVG muß der BR 2018 im "normalen" Zeitraum (also zwischen 1. März und 31. Mai) gewählt werden.

Stimmt es, daß wir in diesem Fall zwischen dem Ende der alten Amtszeit im Januar bis mindestens zum 1. März ohne BR wären? Wenn ja, kann man das irgendwie verhindern, z. B. mit einer Vereinbarung zwischen Geschäftsleitung und BR, daß der BR bis zu den Neuwahlen im Amt bleibt?

Uns steht exakt in diesem Zeitraum ein Gesellschafterwechsel bevor, und die Vorstellung, ausgerechnet dann keinen BR zu haben, macht uns nervös...

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße!

1.10002

Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

24.10.2017 um 10:37 Uhr

Betriebsverfassungsgesetz § 21 Amtszeit Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der Betriebsrat neu zu wählen ist. In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats.

R
Resatre

24.10.2017 um 10:41 Uhr

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Vielen Dank, Pjöööng! :-)

Ihre Antwort