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Datenschutz

B
Bison59
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Mitstreiter,

in unserem Unternehmen ist eine Firma zugange welche unsere gesamte Software auf Möglichkeiten zu Performance Steigerung und Verbesserung überprüft. Welche Einflussmöglichkeit habe ich als Betriebsrat um den Datenschutz zu gewährleisten. Ist der Arbeitgeber verpflichtet mir mitzuteilen was , wo und wie geprüft wird. Es wird ja keine neue Software eingeführt.

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Community-Antworten (3)

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outofmemory

20.10.2017 um 11:09 Uhr

Das Thema Datenschutz sollte schon im Vertrag zwischen Dienstleister und Auftraggeber gerereglt sein. Fragt beim Arbeitgeber nach, wie es im Vertrag geregelt ist ggf. könnt Ihr auch den Vertrag anfordern.

H
hansimglueck

21.10.2017 um 11:18 Uhr

§ 80 Abs 2 BetrVG : Der Arbeitgeber HAT zu informieren, damit der BR § 80 Abs 1 BetrVG erfüllen kann. Und § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG gilt nicht nur bei der Einführung, sondern auch beim laufenden Betrieb.

G
ganther

21.10.2017 um 14:17 Uhr

Im laufenden Betrieb hängt es halt von den geschlossenen Regelungen ab. Zu regeln sind technische SYSTEME und erst einmal nicht einzelne Sachverhalte

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