SGB IX §124 - Verweigerung der Mehrarbeit?
Hallo zusammen,
erneut muss ich mich unerfahrener Weise an euch wenden.
Heute hat mich in unserem Unternehmen eine schwerbehinderte Person angesprochen, ob sie generell Mehrarbeit verweigern koennte. Laut SGB IX §124 ist dies meines Erachtens nach Möglich.
Nun jedoch die Zwickmühle: Wir haben ein Arbeitszeitkonto in unserem Unternehmen. Im sommer haben wir hier relativ viele Minusstunden aufgebaut aus denen die Mitarbeiter relativ schwer rauskommen. Wenn ein schwerbehinderter Mitarbeiter sich nicht mehr in der Lage fühlt, Mehrarbeit zu leisten würde er auf seinen Minusstunden sitzen bleiben.
Wenn der Mitarbeiter nun sagt er möchte keine Mehrarbeit leisten. Kann er dann auch zeitgleich keine Minusstunden mehr aufbauen? Oder werden die ganz normal weiter aufgebaut im nächsten Sommer?
Soweit ich weiß ist dieser Fall in keiner BV geregelt.
Viele Grüße Namron
Community-Antworten (2)
25.02.2009 um 19:34 Uhr
Namron, Mehrarbeit im Sinne des § 124 hat oft nichts mit Mehrarbeit über die AV festgelegte Stundenzahl zu tun. Mehrarbeit im Sinne des SGB IX ist Arbeit über 8 h/Tag und 48 h/Woche. Wenn der schwb Mensch dann immer noch auf Minusstunden sitzen bleibt, sollte er sich überlegen, ob er sein Recht etwas später wahrnehmen will...
26.02.2009 um 08:02 Uhr
Hallo Namron, gebe Lotte vollkommen recht, die 8 h/Tag und 48 h/Woche zählen. Natürlich heißt das, dass die Kollegin nicht hingehen kann und eine Mehrarbeit sofort verweigern, sondern muss diesen Wunsch dem AG zuerst mal am besten schriftlich mitteilen. Nachteile aus dieser Weigerung dürfen nicht entstehen. Allerdings heisst dies auch, dass man keine Stunden mehr rausarbeiten kann. Entweder man arbeitet nicht länger als 8 h und beruft sich auf dieses Recht oder nicht, man kann dann nicht mehr verfahren wie man selbst gerade will, sondern ist natürlich auch selbst an seine eigene Entscheidung gebunden und muss dass evtl. Nachteile in der persönlichen Arbeitsszeitgestaltung auch akzeptieren! Auch ein evtl. Gedanke der Kollegin, die Minusstunden wären dann u.U. sogar verfallen weil man sie ja nun nicht mehr rausarbeiten kann, wäre natürlich völlig daneben. Wenn dies nicht möglich ist werden sie vom Lohn evtl. in mehreren Stufen abgezogen.
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